Gefahrenzone

Gefahrenzonen sind begrenzte Gebiete innerhalb von Großstädten, in denen die Polizei aufgrund von hohen Kriminalitätsraten jeden Bürger ohne Anlass überprüfen darf.

Verdachtsunabhängige Kontrollen 

Innerhalb von Gefahrenzonen dürfen Polizeibeamte jeden Bewohner und Passanten verdachtsunabhängig kontrollieren, mitgeführte Taschen, Rucksäcke etc. durchsuchen und ihren Ausweis verlangen. In der Regel werden auch Platzverweise und Aufenthaltsverbote schneller ausgesprochen als anderswo üblich. Obwohl Gefahrenzonen der Verbesserung der allgemeinen Sicherheit dienen sollen, sind diese Maßnahmen unter Bürgern und Politikern heftig umstritten. 

Prominentes Beispiel: Hamburg 

In der Hamburger Innenstadt wurden von der Polizei aufgrund von wiederholten Angriffen auf Sicherheitskräfte – überwiegend durch Linksautonome – in den letzten Jahren immer wieder ganze Stadtviertel als Gefahrenzone deklariert. Zuletzt wurden am 4. Januar 2014 weite Teile der Innenstadt zum Gefahrengebiet erklärt. Als Reaktion auf mehrfache (auch internationale) Kritik wurden die Gefahrenzonen inzwischen vermindert – aktuell existieren drei „Gefahreninseln“ rund um die Polizeiwachen in St. Pauli (Wache Lerchenstraße), Altona (Wache Mörkenstraße) und auf der Reeperbahn (Davidwache), die zeitlich begrenzt von 18 Uhr bis 6 Uhr morgens gelten. 

Andere Gefahrenzonen in Deutschland 

Auch in weiteren deutschen Großstädten existieren Gefahrenzonen, die aber größtenteils von der Polizei nicht veröffentlicht werden, um die Gegenden nicht zu stigmatisieren. So werden beispielsweise in Berlin mehr als 20 Orte von der Polizei als „stark kriminalitätsbelastet“ (nicht jedoch offiziell als Gefahrenzone) definiert. Dazu zählen vor allem die Orte Alexanderplatz, Bahnhof Zoo, Kottbusser Tor und Görlitzer Park. 

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