Cybergrooming

Cyber-Grooming (Engl. groom = striegeln, zurechtmachen) ist die gezielte Ansprache und sexuelle Belästigung von Minderjährigen im Internet durch ihnen unbekannte Männer zwecks Anbahnung sexueller Kontakte.

Vorgehensweise der Täter

Beim Cybergrooming geben sich Erwachsene in Online-Foren, -Chats und Sozialen Netzwerken als Kinder oder Jugendliche aus. In der Regel sind es Männer. Mit Komplimenten und als vermeintlich verständnisvolle Gleichaltrige versuchen sie, das Vertrauen des Minderjährigen zu gewinnen. In manchen Fällen fordern die Täter intime Fotos oder Videos von ihnen. Ziel der Annäherungen mit Hilfe der Scheinidentität ist es, das Kind oder den Jugendlichen in der Realität zu treffen, um ihn oder sie sexuell zu missbrauchen oder pornographische Aufnahmen anzufertigen.

Rechtliche Grundlage

Cyber-Grooming bei unter 14-Jährigen ist strafbar. Laut Paragraph 176 des Strafgesetzbuchs werden Täter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft. Zu den Tatbeständen zählen:

  • sexuelle Handlungen vor einem Kind vorzunehmen,
  • ein Kind dazu zu bestimmen, dass es sexuelle Handlungen vornimmt,
  • auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Inhalte oder durch entsprechendes Reden einzuwirken,
  • auf ein Kind schriftlich einzuwirken, um es dazu zu bringen, dass es sexuelle Handlungen an oder vor dem Täter vornimmt oder von dem Täter an sich vornehmen lässt.
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