Geistiges Eigentum

Geistiges Eigentum beschreibt Rechte an allen Formen von Eigentum, denen keine materiellen Güter zugeordnet sind. Geschützt sind demnach alle Produkte, die Resultat des menschlichen Geistes sind.

Urheber-, Patent- und Markenrecht

Das Geistige Eigentum eines Menschen ist sein absolutes Recht an immateriellen Rechtsgütern. Dazu zählt all jenes Wissen und Kulturgut, das durch kreative intellektuelle Tätigkeiten wie Lernen, Forschen, Lesen, Diskutieren oder Nachdenken erworben wurde. Geistiges Eigentum kann zufällig entstehen oder auch infolge zielstrebiger geistiger Anstrengung. Insgesamt fasst man unter „geistiges Eigentum" das Urheberrecht, Patentrecht und Markenrecht. Während das Marken- und Patentrecht nur Güter, Produzenten und Konsumenten betrifft (z. B. in Bezug auf neue Erfindungen), schützt das Urheberrecht speziell „geistige Werke“ und Ideen wie Texte, Romane, Musikstücke, Filme oder Bilder.

Schutz

Geistiges Eigentum garantiert, dass Unternehmen weiterhin in Forschung und Entwicklung investieren können und schafft Klarheit und Orientierung für den Verbraucher. In Deutschland genießt geistiges Eigentum einen hohen Schutz. Gewerblich anwendbare, technische Erfindungen werden durch Patente geschützt, die beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet und registriert werden können. Auch Marken, Geschmacks- und Gebrauchsmuster können dort eingetragen werden. Das deutsche Urhebergesetz (UrhG) schützt insbesondere Literatur sowie alle sonstigen wissenschaftlichen und künstlerischen Arbeiten vor Nachahmungen, ohne dass dabei eine Registrierung notwendig ist. Der Urheber (Autor bzw. Künstler) hat automatisch ein exklusives Nutzungs- und Verwertungsrecht, das erst 70 Jahre nach Tod dessen Tod erlischt.

Kritik

Kritiker behaupten, dass geistiges Eigentum nicht mit materiellem Eigentum gleichzusetzen ist und intellektuelle Leistungen kein „Eigentum“ sein können. Es ist umstritten, inwieweit der Schutz geistigen Eigentums den Urhebern, Erfindern und Künstlern sowie der Gesellschaft insgesamt zugute kommt, da neue Werke fast immer auf älteren Ideen beruhen. Meistens richtet sich Kritik allerdings nicht an geistiges Eigentum an sich, sondern an Einzelaspekte wie die Dauer von Schutzfristen (z. B. von Bildern und Datenbanken), das Fortbestehen von Nutzungsverboten, wenn der Eigentümer selbst keine Nutzung mehr betreibt (z. B. Marken und Patente) oder die uneinheitliche Regelung von Privatkopien im Urheberrecht.

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