Großer Lauschangriff

Als „Großer Lauschangriff“ werden akustische und optische Maßnahmen der Wohnraumüberwachung bezeichnet, die zu Zwecken der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr durch die Staatsanwaltschaft, Polizei und Nachrichtendienste durchgeführt werden.

Überwachung des privaten Wohnraums

Im Rahmen des sogenannten „Großem Lauschangriffs“ sind Polizei und Staatsanwaltschaft zu Strafverfolgungswecken befugt, nicht nur den öffentlichen Raum, sondern auch private Wohnungen zu überwachen. Vom „Großen Lauschangriff“ ist der „Kleine Lauschangriff“ zu unterscheiden. Während sich der Kleine Lauschangriff nur auf die normale Wohnumgebung und eventuelle Büroräume bezieht, sind die Polizei und Staatsanwaltschaft im Rahmen des Großen Lauschangriffs dazu berechtigt, auch das Schlafzimmer als intimsten Bereich des Menschen zu überwachen. Da der Große Lauschangriff eine Einschränkung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung zum Inhalt hat, ist er bis heute heftig umstritten. In der Realität ist die Privatsphäre der Bürger jedoch gut geschützt – Polizei und Staatsanwaltschaft lassen nur in Ausnahmefällen Wohnungen abhören. Ein Großer Lauschangriff ist nur möglich, wenn die Überwachung zuvor auf Antrag der Staatsanwaltschaft ausdrücklich durch die Staatsschutzkammer angeordnet wird. Anlässe für Maßnahmen der akustischen und optischen Wohnraumüberwachung sind in der Regel schwere Straftaten wie Mord und Totschlag oder die Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen. Pro Jahr gibt es selten mehr als zehn Fälle.

Hintergrund

Der Große Lauschangriff wurde am 16. Januar 1998 vom Bundestag und am 6. März 1998 vom Bundesrat verabschiedet. Nach zahlreichen Änderungsforderungen und Verhandlungen bewertete das Bundesverfassungsgericht den Großen Lauschangriff am 3. März 2004 zwar als mit dem Grundgesetz vereinbar, annullierte aber zahlreiche Ausführungsbestimmungen und stellte erhebliche Anforderungen an dessen Durchführung. Mit dem „Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur akustischen Wohnraumüberwachung“, das der Bundestag am 12. Mai 2005 mit den Stimmen der SPD und der Grünen verabschiedete, erhielt der Große Lauschangriff seine bis heute gültige Form.

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