Polizeiliche Kriminalstatistik

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) wird seit 1953 jährlich vom Bundeskriminalamt veröffentlicht. Sie enthält Daten der polizeilich erfassten rechtswidrigen Taten jedes Jahres und zeigt Umfang, Struktur und Entwicklung der Kriminalität auf.

Inhalt der Kriminalitätsstatistik

In der Polizeilichen Kriminalstatistik sind nach einem festen Schlüssel die Anzahl der polizeibekannten Taten und Straftaten (inklusive der vom Zoll bearbeiteten Rauschgiftdelikte) eines Jahres sowie die Zahl ermittelter Verdächtiger tabellarisch aufgelistet und grafisch abgebildet. Die PKS, die in Buchform und digital erscheint, umfasst eine Reihe weiterer Angaben über die Fälle sowie einordnende Kommentare zu den Zahlen. Neben Art und Anzahl der erfassten Straftaten werden Tatort und -zeit, Opfer, Schäden und Aufklärungsergebnisse aufgenommen. Ebenfalls erfasst sind zum Beispiel das Alter, das Geschlecht und die Nationalität von Tatverdächtigen. In die Statistik fließen die Daten der 16 Landeskriminalämter ein. Nicht aufbereitet werden Ordnungswidrigkeiten, Staatsschutz- und Verkehrsdelikte. Die PKS soll Informationen über die Kriminalitätsentwicklung in Deutschland liefern und dient als Basis für präventive und kriminalpolitische Maßnahmen.

Erfassung der Daten

Die Jahrbücher informieren über Umfang, Struktur und Entwicklung der Kriminalität in Deutschland. In Bezug auf die Tatverdächtigen wird seit 2015 zwischen den insgesamt erfassten Straftaten und solchen Straftaten unterschieden, die keinen ausländerrechtlichen Hintergrund haben. Ausländerrechtliche Verstöße sind Delikte, die in Zusammenhang mit Migration stehen. Darunter fallen unter anderem die unerlaubte Einreise oder der unerlaubte Aufenthalt in Deutschland.
Ein Fall wird erst in dem Moment anhand gesetzlicher Tatbestände in der PKS erfasst, in dem die Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen und den Vorgang der Staatsanwaltschaft übergeben hat. Langwierige Ermittlungen sind der Grund dafür, dass auch ältere Fälle in aktuelle Statistiken aufgenommen werden. Die PKS beruht immer auf dem Erkenntnisstand bei Abschluss der polizeilichen Untersuchung, nicht auf Gerichtsbeschlüssen. Wegen möglicher Unterschiede in der Einschätzung einer Tat und wegen verschiedener Erfassungsmethoden ist die Polizeiliche Kriminalstatistik mit der Statistik der Justiz zu den Verurteilungen nicht vergleichbar.

Dunkelfeld und Einordnung

In der Polizeilichen Kriminalstatistik sind nicht alle geschehenen Straftaten enthalten. Ausschließlich die Fälle, die von der Polizei bearbeitet und an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden, werden erfasst (Ausgangsstatistik). Das bedeutet, dass alle Taten, die der Polizei nicht gemeldet werden (Dunkelfeld), auch nicht in der PKS auftauchen. Die Zahl der erhobenen Fälle in der Polizeistatistik hängt also sowohl vom Anzeigeverhalten der Bevölkerung ab als auch von der Verfolgungsintensität der Polizei. Gibt es zum Beispiel in einem Jahr sehr viele Drogenkontrollen und damit verbundene Festnahmen, steigt auch die Zahl in der Kriminalstatistik sprunghaft an. Dies sagt aber nichts aus, ob die tatsächliche Anzahl der Drogendelikte gestiegen ist. 
Das Anzeigeverhalten der Menschen ändert sich im Laufe der Zeit, zum Beispiel beim Thema Kindesmissbrauch. Auch dadurch kann sich die Grenze zwischen Hell- und Dunkelfeld immer wieder verschieben – was sich auf die PKS auswirkt. Auch Änderungen im Strafrecht können eine Vergleichbarkeit der verschiedenen Jahre verzerren. Die Polizeiliche Kriminalstatistik bildet folglich nicht die Wirklichkeit ab, sondern zeigt Tendenzen auf, die von unterschiedlichen Faktoren beeinflusst sein können.
Die Polizeilichen Kriminalstatistiken der vergangenen Jahre können auf der Webseite des Bundeskriminalamts heruntergeladen werden.

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