Brandschutz

Unter Brandschutz versteht man sowohl alle Maßnahmen, mit denen man einen Brand verhindern kann (vorbeugender Brandschutz) als auch Maßnahmen, die das effektive Löschen eines Brandes und die Rettung von Menschen ermöglichen (abwehrender Brandschutz).

Gesetze und Richtlinien

In Deutschland gibt es weitreichende gesetzliche Regelungen rund um das komplexe Thema Brandschutz. Viele finden sich in den Feuerwehrgesetzen der Länder oder in den verschiedenen Bauordnungen und -richtlinien. Aber auch Versicherungsunternehmen stellen oft hohe Anforderungen an die Brandschutzmaßnahmen ihrer Geschäftskunden. Um einen gesetzeskonformen Brandschutz in einem Unternehmen nachzuweisen, sind häufig Brandschutzkonzepte und Brandschutzgutachten nach der DIN-Norm DIN EN 17024 zu erstellen.

Vorbeugender Brandschutz

Der vorbeugende Brandschutz gliedert sich in die drei Bereiche baulicher Brandschutz, anlagentechnischer Brandschutz und organisatorischer Brandschutz.

  • Zum baulichen Brandschutz gehören zum Beispiel: Die Berücksichtigung des Brandverhaltens von Baustoffen und Bauteilen, die Aufteilung eines Gebäudes in Brandabschnitte durch Brandwände und Brandschutztüren, die Planung von Fluchtwegen oder der Einbau von Sprinkleranlagen
  • Zum anlagentechnischen Brandschutz gehören zum Beispiel: Zertifizierte Brandmeldeanlagen, Rauchabzugsanlagen, die Flucht- und Rettungswegbeleuchtung oder die Bereitstellung von Handfeuerlöschern
  • Zum organisatorischen Brandschutz gehören zum Beispiel: Das Einstellen von Brandschutzbeauftragten im Unternehmen, die Ausbildung von Brandschutzhelfern, das Erstellen von Brandschutzplänen oder das Vermitteln des richtigen Verhaltens bei einem Brand.

Abwehrender Brandschutz

Der abwehrende Brandschutz wird von der Feuerwehr geleistet und umfasst die Bereiche „Retten“ (von Menschenleben), „Löschen“ (des Brandes), „Bergen“ (von Toten) und „Schützen“ (zum Beispiel durch die Kontrolle von Löscheinrichtungen). Letzteres umfasst auch Aspekte des vorbeugenden Brandschutzes – etwa wenn die Feuerwehrleute bei öffentlichen Veranstaltungen in Form von so genannten „Feuersicherheitswachen“ anwesend sind.

Brandschutz im privaten Bereich

Auch im eigenen Zuhause kann man mit einfachen Maßnahmen einen guten vorbeugenden Brandschutz erreichen – etwa durch den Einbau von Rauchmeldern. Auch wenn diese einen Brand nicht verhindern können, so warnen sie die Bewohner rechtzeitig vor dem oft tödlichen Rauch. Darüber hinaus kann sich jeder Bürger brandvermeidend verhalten, etwa indem er Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen lässt, nur betriebssichere Elektrogeräte im Haushalt verwendet und Zigaretten stets sorgfältig ausdrückt.

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