Personenschaden

Als Personenschaden bezeichnet man die Verletzung, gesundheitliche Beeinträchtigung oder den Tod einer Person bei einem Verkehrs- oder Arbeitsplatzunfall.

Personenschaden bei Verkehrsunfällen

Es gibt ein großes Spektrum an Personenschäden, die durch Unfälle im Straßenverkehr herbeigeführt werden: angefangen bei einer kleineren Verletzung bis hin zum Tode eines Menschen. Erfreulicherweise ist die Gesamtzahl der Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden in den letzten Jahren gesunken: Während es im Jahr 2006 noch rund 328.000 Unfälle mit Personenschaden gab, hat sich die Anzahl im Jahr 2014 auf rund 302.000 Fälle reduziert. Auch im Zugverkehr können Personenschäden entstehen, etwa durch tragische Unfälle auf Bahngleisen oder Schienensuizide.

Rechtsgrundlage

Kommt es bei einem Verkehrsunfall zu Personenschäden, so ist der Unfallverursacher dazu verpflichtet, Schadensersatz zu leisten. Dieser kann in verschiedenen Formen gegeben sein:

  • Ersatz Haushaltsführungsschaden
  • Heilbehandlungskosten
  • Pflegekosten
  • Verdienstausfall
  • Zuzahlung zu Medikamenten

Außerdem hat der Geschädigte das Recht, Schmerzensgeld vom Schädiger zu verlangen, dessen Höhe individuell nach der Schwere der Beeinträchtigung festgelegt wird.

Personenschaden bei Arbeitsplatzunfällen

Auch am Arbeitsplatz können sich Personen verletzen oder gesundheitlichen Schaden nehmen. Grundsätzlich greift bei einem Arbeitsunfall die kollektive Haftung aller Arbeitgeber durch die gesetzliche Unfallversicherung. Im Normalfall ist der Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern von einer Haftung für Personenschäden befreit. Der verletzte Arbeitnehmer hat dann in der Regel nur einen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Arbeitgeber bei einem Arbeitsunfall eines Mitarbeiters persönlich haftet. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Arbeitgeber bestimmte Arbeitsschutzvorkehrungen unterlässt, obwohl er weiß, dass sie zur Vermeidung von Betriebsunfällen erforderlich sind.

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