EG-Kontrollgerät

Ein EG-Kontrollgerät ist ein digitaler Tachograph, der in Fahrzeugen mit mehr als 3,5 t zul. Gesamtgewicht vorhanden sein muss. Damit können z. B. die Polizei und die Gewerbeaufsicht die Geschwindigkeit und die Ruhezeiten lückenlos nachvollziehen.

Pflicht in Fahrzeugen mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht

In der EU besteht bei Fahrzeugen, die nach dem 30.04.2006 zugelassen wurden, die Pflicht, ein digitales Kontrollgerät einzubauen, und zwar für Fahrzeuge die über eine zulässige Höchstmasse von mehr als 3,5 t verfügen. (Verordnung VO (EG) Nr. 561/2006). Das EG-Kontrollgerät zeichnet die Lenk-, Arbeits-, Bereitschaft- und Ruhezeiten sowie deren Unterbrechungen und die zurückgelegten Entfernungen auf.

Funktionsweise der EG-Kontrollgeräte

Das EG-Kontrollgerät wird schon vom Fahrzeughersteller installiert. Nach der Zulassung des Fahrzeugs kalibriert es der ein Mitarbeiter einer Werkstatt mit Hilfe seiner personalisierten Werkstattkarte: Er gibt die individuellen Basisdaten des Fahrzeugs wie den Reifendurchmesser oder das Fahrzeugkennzeichen ein. Nimmt der Unternehmer das Fahrzeug im Empfang, schiebt der Eigentümer die Unternehmenskarte in das Kontrollgerät und schützt so die Daten für seine Firma und seine Fahrer. Mit der richtigen Unternehmenskarte können die Daten auch später jederzeit ausgelesen werden.

Schließlich steckt der Fahrer bei Fahrtbeginn seine persönliche Fahrerkarte in den Steckplatz 1, der Beifahrer seine Karte in den Steckplatz 2. Sie entnehmen sie erst wieder am Ende ihrer Fahrt.

Kontrollen

Bei Straßenkontrollen bleibt die Fahrerkarte im Steckplatz 1 und der Kontrolleur (von der Polizei, dem BAG oder der Gewerbeaufsicht) schiebt seine Karte in den zweiten Kartensteckplatz. Ihm stehen diverse Auswertungsmöglichkeiten am EG-Kontrollgerät zur Verfügung. Der Kontrolleur kann sich die Daten anzeigen lassen, sie ausdrucken oder mit einem Downloadgerät zur Auswertung auf einem separaten Gerät sicherstellen.

Wichtige Eigenschaften

  • Messung von Geschwindigkeit, Wegstrecke und Fahrzeit
  • Protokollieren der Tätigkeiten des Fahrpersonals (zum Beispiel: Fahren, Bereitschaft, Beladen, Entladen)
  • Erfassen von Land und Ort zu Beginn und am Ende der Fahrt (Eingabe durch den Fahrer)
  • Aufzeichnung von Störungen und Ereignissen wie Kontrollen und Kalibrierungen
  • Überwachung von eingesteckten und entnommenen Karten
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