Erkennungsdienstliche Behandlung

Eine erkennungsdienstliche Behandlung wird durch die Polizei im Rahmen der Aufklärung und Verhütung von Straftaten durchgeführt. Dabei werden dauerhafte äußerliche körperliche Merkmale einer Person zu deren eindeutigen Identifizierung erfasst.

Definition

Die erkennungsdienstliche Behandlung (auch ED-Behandlung oder erkennungsdienstliche Maßnahme) ist eine Routinemaßnahme der Polizei, die zum einen der vorsorglichen Bereitstellung von Beweismitteln für die Erforschung und Aufklärung von Straftaten dient. Dabei werden personenbezogene und biometrische Daten einer Person erfasst. Die ED-Behandlung ist in diesem Fall vorbeugender und sichernder Natur (präventive ED-Behandlung). Andererseits kann die erkennungsdienstliche Behandlung auch der akuten Überführung eines Beschuldigten in einem bestimmten abhängigen Strafverfahren dienen (repressive ED-Behandlung).

Datenerhebung

Erhoben werden in der Regel folgende personenbezogenen und biometrischen Daten:

  • Vorname, Familienname, Wohnort
  • Alter bzw. Geburtsdatum
  • Körpergröße und -gewicht
  • Lichtbilder (Fotos)
  • besondere körperliche Merkmale (z. B. Narben, Muttermale oder Tätowierungen)
  • Fingerabdrücke und Abdrücke beider Handflächen
  • DNA-Abstrich der Mundhöhle (nur freiwillig oder auf richterliche Anordnung)
  • Tonaufnahmen der Stimme

Gesetzliche Grundlagen

Im Bundespolizeigesetz (BPolG) steht, wann die Polizei erkennungsdienstliche Maßnahmen auch gegen den Willen des Betroffenen vornehmen darf. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Polizei anders keine zuverlässigen Angaben zu einer Person bekommen kann. Wenn sich eine verdächtige Person gegen die erkennungsdienstliche Behandlung wehrt, kann sie dazu gezwungen werden. Auch Kinder und Jugendliche, die noch nicht strafmündig sind, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen zum Zweck der Verbrechensbekämpfung erkennungsdienstlich behandelt werden.

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