Geiselnahme

Bei einer Geiselnahme werden Menschen ihrer persönlichen Freiheit und körperlichen Integrität beraubt, indem der Täter sie in seine Gewalt bringt.

Straftatbestand Geiselnahme

Laut Paragraph 239b des Strafgesetzbuchs wird Geiselnahme mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. Eine Geiselnahme liegt vor, wenn ein Mensch vom Täter in seine Gewalt gebracht wird, um ihn oder jemand anderen dadurch zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung von etwas zu nötigen. Dies geschieht durch die Drohung, das Entführungsopfer zu töten oder der schweren Körperverletzung des Opfers oder mit dessen Freiheitsentziehung von über einer Woche Dauer.

Im Gegensatz zur Entführung, bei der der Aufenthaltsort des Opfers unbekannt ist, ist er der Polizei bei einer Geiselnahme in der Regel bekannt. Die Geisel wird allerdings daran gehindert, den Ort zu verlassen und somit in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt.

Bekannte Geiselnahmen

Die Geiselnahme von Gladbeck 1988: Dieter Degowski und Hans-Jürgen Rösner überfielen die Filiale der Deutschen Bank und nahmen Geiseln, mit denen sie zwei Tage lang durch Deutschland fuhren. Dass auch Journalisten zur Berichterstattung mitfuhren und Polizeiarbeit behinderten, sorgte für eine Empörungswelle und Kritik am Verhalten der Medien.

Die Geiselnahme von München 1972: Während der Olympischen Sommerspiele stürmten acht bewaffnete Mitglieder einer palästinensischen Terrororganisation das Quartier der israelischen Mannschaft und nahmen elf von ihnen als Geiseln. Dabei wurden zwei Menschen getötet. Bei dem Versuch deutscher Behörden, die restlichen Geiseln auf dem Militärflugplatz Fürstenfeldbruck zu befreien, starben alle neun Geiseln, ein deutscher Polizist und fünf Terroristen. Das Scheitern der Befreiungsaktion führte zur Gründung der GSG 9.

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