Extremismus

Extremismus bezeichnet extreme Grundeinstellungen am äußeren Rand des breiten politischen Spektrums, wie zum Beispiel rechtsextremistische oder linksextremistische Strömungen.

Ablehnung demokratischer Werte

Der Begriff Extremismus hat den früher genutzten Begriff Radikalismus heute weitestgehend ersetzt. Extremistische Einstellungen richten sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung des Staates sowie dessen Regeln und Normen. Extremismus lehnt das geltende System und eine gesellschaftliche Vielfalt ab und zeigt sich intolerant gegenüber anderen Einstellungen – bis hin zu einer aktiven Gefährdung der geltenden demokratischen Grundwerte. Im Extremismus werden eigene Regeln definiert, nach denen sich die Gesellschaft zu richten hat, Abweichungen werden nicht akzeptiert. Zu den extremistischen Strömungen in Deutschland zählen zum Beispiel:

  • Linksextremismus
  • Rechtsextremismus
  • Ausländerfeindlichkeit
  • Islamistischer Extremismus

Der Verfassungsschutz ordnet zum Teil auch die Scientology-Organisation in den Bereich Extremismus ein, da sie eine ausschließlich nach eigenen Richtlinien funktionierende Gesellschaft anstrebt.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung

Das deutsche Grundgesetz garantiert jedem das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht, friedlich zu demonstrieren. Das gilt auch für Menschen mit extremen oder radikalen politischen Einstellungen – so lange wie dabei die verfassungsrechtliche Ordnung und die Menschenrechte anderer gewahrt werden. Richten sich Aktivitäten und Bestrebungen jedoch gegen die demokratische Grundordnung, so sind diese als verfassungsfeindlich einzustufen. Zuständig für die Beobachtung solcher Aktivitäten sind die Verfassungsschutzbehörden.

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