Verkehrskriminalität

Zur Verkehrskriminalität zählen Straftaten im öffentlichen Verkehrsraum, das heißt im Straßen-, Schiffs-, Luft- oder Bahnverkehr. Die meisten Delikte werden im Straßenverkehr begangen.

Delikte

Zu den häufigsten Delikten im Straßenverkehr gehören zum Beispiel:

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (z. B. falsch überholen, Vorfahrt nicht beachten, auf der Autobahn rückwärtsfahren)
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (z. B. Hindernisse aufstellen, Anlagen beschädigen, zerstören oder beseitigen)
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfall-/Fahrerflucht)
  • Fahren ohne Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Kennzeichenmissbrauch (Anbringen eines falschen Kennzeichens, Veränderung eines Kennzeichens)

Als Basis für diese Regelungen dienen das Strafgesetzbuch (StGB), das Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie das Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (PflVG). Beispiele für Delikte in den anderen Verkehrsbereichen sind etwa gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr. In Zusammenhang mit Verkehrsstraftaten können auch andere Straftaten wie Nötigung, fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung stehen.

Strafen

Bestehen nach einer Verkehrsstraftat Zweifel daran, ob die betreffende Person dazu geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen, kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU, umgangssprachlich „Idiotentest“) angeordnet werden. Außerdem kann die Fahrerlaubnis entzogen und ein Fahrverbot verhängt werden. Zusätzlich drohen Einträge ins Fahreignungsregister oder bei Fahranfängern eine Verlängerung der Probezeit. Je nach Schwere des Delikts können auch Bußgelder oder Freiheitsstrafen verhängt werden; die Polizei kann Tatfahrzeuge auch als Tatmittel beschlagnahmen.

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