Phantombild

Ein Phantombild ist eine visuelle Montage des Gesichts einer unbekannten tatverdächtigen Person, die anhand des Erinnerungsvermögens des Opfers oder eines Zeugen von Spezialisten der Landeskriminalämter (LKA) angefertigt wird.

Nutzen eines Phantombilds

Das Phantombild ist kein reales Abbild einer Person, sondern ein Typbild und damit eine Charakterisierung eines Gesichts. Dabei wird versucht, einen Tatverdächtigen so realistisch wie möglich darzustellen. Je präziser ein Opfer oder ein Zeuge die Person beschreiben kann, desto detaillierter und realitätsnaher fällt das Ergebnis aus. Bevor ein Phantombild veröffentlicht wird, muss ein richterlicher Beschluss vorliegen. Im besten Fall gehen aus der Bevölkerung anschließend Hinweise ein, die dazu beitragen, dass die verdächtige Person gefasst wird.

Ein Phantombild ist niemals ein Beweis sondern lediglich ein Fahndungshilfsmittel, das im Zusammenspiel mit anderen Hilfsmitteln zum Erfolg einer Ermittlung beitragen kann. Wird ein Tatverdächtiger mithilfe eines Phantombildes ausfindig gemacht, muss die Identität anschließend zweifelsfrei festgestellt werden, beispielsweise durch einen DNA-Abgleich.

Nicht nur Täter im Visier

Die Herangehensweise, wie ein Phantombild erstellt wird, kann von LKA zu LKA unterschiedlich sein. So ist es möglich, sowohl eine händische Zeichnung anzufertigen, als auch bereits vorgefertigte Merkmale wie Nase, Ohren oder Mund am Computer zu einem Gesicht zusammenzustellen.

Nicht immer muss ein Phantombild einen Tatverdächtigen zeigen. Es kann auch vorkommen, dass Fotos von unbekannten Toten bildtechnisch aufgearbeitet werden. Zudem ist es möglich, Personen, die seit vielen Jahren vermisst werden, optisch so altern zu lassen, wie sie zum aktuellen Zeitpunkt wahrscheinlich aussehen könnten.

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