Ehrenmord

Der Begriff „Ehrenmord“ bezeichnet die vorsätzliche Tötung eines Familienmitglieds des Täters, der als Motiv für seine Tat die Familienehre angibt. Ehrenmorde richten sich fast ausnahmslos gegen Frauen.

Definition 

Steht ein Mädchen oder eine Frau im Verdacht, den Ehrenkodex der Familie verletzt zu haben, wird deren Tötung von der jeweiligen Familie oder Gesellschaft als legitim angesehen. Ehrenmorde werden vor allem in armen Regionen und islamischen Ländern begangen, wo die Menschen in traditionell patriarchal geprägten Gesellschaftssystemen leben. Nach Schätzungen der EU, UN und von Menschenrechtsorganisationen werden weltweit jährlich über 5.000 Mädchen und Frauen wegen „sittlicher Ehre“ ermordet. Da viele Ehrenmorde als Unfall oder Selbstmord getarnt werden, dürfte die Dunkelziffer jedoch noch weit höher liegen. 

Ursachen von Ehrenmord 

Die Frau fügt sich nicht dem Verhaltenskodex ihrer Gesellschaft, indem sie z.B. 

  • ohne männliche Begleitung aus dem Haus geht, 
  • ohne Erlaubnis mit einem männlichen Nachbar, Bekannten oder Fremden spricht,
  • sich weigert, einen seitens der Familie vorgesetzten Ehepartner zu heiraten, 
  • sich der väterlichen oder brüderlichen Anordnung widersetzt, 
  • einen anderen Lebensstil als die übrige Familie führt (Kleidung, Freunde, Freizeitgestaltung, Lebensziele) 
  • oder auch Opfer einer Vergewaltigung geworden ist. In einigen Fällen dient der Ehrenmord auch als Tarnung für die Vertuschung eines anderen Verbrechens, wie z. B. Geldunterschlagung oder Inzest. 

Gerichtliche Verfolgung 

Während in den meisten Staaten der Welt bei vorsätzlichen Tötungsdelikten in der Regel hohe Strafen verhängt werden, bleiben Ehrenmorde in streng islamisch geprägten Gesellschaften häufig ungesühnt. In Deutschland sorgte beispielsweise die Ermordung der 18-jährigen Kurdin Arzu Ö. für Aufsehen. Die junge Kurdin, die zur Volksgruppe der Jesiden gehörte, war mit einem Russlanddeutschen zusammen. Ihre Brüder warfen ihr vor, dadurch Schande über die Familie gebracht zu haben, entführten und töteten sie. Der Todesschütze wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, zwei der mitangeklagten Geschwister mussten für fünfeinhalb, zwei weitere für zehn Jahre ins Gefängnis. 

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