Waffenregister, zentrales

Das Zentrale Waffenregister (ZWR) ist die digitale Datenbank des Nationalen Waffenregisters (NWR), das in Deutschland zum 1. Januar 2013 seinen Betrieb aufgenommen hat. Erstmals werden alle Daten der bundesweit 550 Waffenbehörden zusammen erfasst.

Zentrales Waffenregister 

Das Zentrale Waffenregister macht es möglich, dass für jede erlaubnispflichtige Schusswaffe unmittelbar nachvollziehbar ist, wer Besitzer der Waffe ist, seit wann er die Waffe hat und wo sie erworben wurde. Die bundesweite Recherche nach Waffen und deren rechtmäßigen Besitzern hilft unter anderem der Polizei im Einsatz bei der aktuellen Lagebeurteilung. Alle Behörden, die waffenrechtliche Daten benötigen, haben durchgehend Zugriff auf die gespeicherten Informationen des Waffenregisters. In den einzelnen Polizeipräsidien und Kreispolizeibehörden gibt es lokale Waffenverwaltungsstellen. Sie haben die Datensätze für alle im Umlauf befindlichen Waffen überarbeitet und aktualisiert, denn das zentrale Register erfordert einheitliche Standards und die Harmonisierung waffenrechtlicher Vorgänge. Die aktuellen Datensätze gelangen über die Waffenbehörden in den Ländern und Kommunen zum neuen Nationalen Waffenregister. Die Konferenz der Innenminister aller Bundesländer hat entschieden, dass das Register beim Bundesverwaltungsamt in Köln geführt wird. 

Waffen in Deutschland 

Nach einer ersten Datenanalyse des Nationalen Waffenregisters im Januar 2013 liegt die Zahl der in Deutschland gemeldeten Schusswaffen bei knapp 5,5 Millionen. Nach nichtamtlichen Schätzungen war man zuvor von fünf bis zehn Millionen ausgegangen. 1,4 Mio. Personen besitzen in Deutschland eine Waffe. 

Europäische Waffenrichtlinie 

Deutschland hat damit eine Forderung der Europäischen Union umgesetzt: Nach der europäischen Waffenrichtlinie wurden alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, bis zum 31.12.2014 ein computergestütztes Waffenregister auf nationaler Ebene zu schaffen. Dieses muss zudem immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden. 

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