Schiedsstelle

Statt einer Klage kann es bei Konflikten zwischen streitigen Parteien nützlich sein, zunächst die Hilfe von sogenannten Schiedsstellen in Anspruch zu nehmen, die einen außergerichtlichen Kompromiss anstreben.

Schlichten statt Richten 

Eine Schiedsstelle (auch Schlichtungs- oder Gütestelle) ist eine vom Gesetzgeber vorgesehene Institution zur außergerichtlichen Schlichtung von Konflikten zwischen zwei Parteien. Schiedsstellen kommen in vielen Bereichen zum Einsatz – z. B. im Urheberrecht, Verbraucherschutz oder Täter-Opfer-Ausgleich – und haben die Aufgabe, zwischen Beteiligten bestehende Streitigkeiten außergerichtlich zu schlichten. Schiedsstellen arbeiten neutral, unbürokratisch und in der Regel kostenfrei oder gegen eine geringe Gebühr. Einigungsvorschläge von Seiten der Schiedsstelle können die Parteien als verbindlich annehmen oder den Vorschlägen widersprechen und die streitige Sache vor Gericht bringen. In bestimmten Fällen ist eine Streitschlichtung durch eine Schiedsstelle obligatorisch und die Erhebung einer Klage erst dann zulässig, nachdem von einer anerkannten Schiedsstelle versucht wurde, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen. 

Einsatzbereiche 

  • Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Streitigkeiten Verletzungen der persönlichen Ehre, Beleidigung, Sachbeschädigung etc. helfen die Schiedsstellen der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung weiter. 
  • Urheberrecht: Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) schlichten Schiedsstellen beispielsweise Streitigkeiten zwischen Verwertungsgesellschaften und Nutzern urheberrechtlich geschützter Werke oder Auseinandersetzungen um die angemessene Vergütung für Arbeitnehmererfindungen. 
  • Verbraucherschutz / Kfz-Gewerbe: Die insgesamt 130 bundesweiten Schiedsstellen helfen bei Differenzen zwischen Kfz-Betrieben und Verbrauchern (etwa bei Reparaturaufträgen oder Gebrauchtwagenkäufen). 
  • Verbraucherschutz / Energie: 2011 wurde die Schlichtungsstelle Energie e.V. zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Energieversorgungsunternehmen und Verbrauchern gegründet. 
  • Täter-Opfer-Ausgleich: Nach einer Straftat können geeignete Schiedsstellen zwischen Geschädigtem und Beschuldigtem vermitteln. Durch das Bemühen des Täters kann außerdem eine Strafmilderung im Prozess erlangt werden.
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