Deeskalation

Unter Deeskalation versteht man im polizeilichen Handeln die Entschärfung von Konflikten ohne Gewaltanwendung nur durch Worte und Gesten, z. B. bei Verkehrskontrollen oder Familienstreitigkeiten, aber auch in Ausnahmesituationen wie Geiselnahmen.

Deeskalation im polizeilichen Alltag 

Im polizeilichen Alltag gibt es zahlreiche Konfliktsituationen, in denen die Umsicht und Erfahrung der Beamtinnen und Beamten besonders gefordert sind: So zum Beispiel bei Fahrzeugkontrollen, wenn sie zum Schlichten von Familienstreitigkeiten gerufen werden oder auch, wenn sie jemanden festnehmen sollen. Die von ihnen angesprochenen Personen verhalten sich zum Teil unkooperativ, reagieren verbal feindselig oder drohen körperliche Gewalt an. In einem solchen Konflikt orientieren beide Seiten ihr Verhalten an dem der jeweils anderen Seite. Schnell kann sich ein Streit in einer Eskalationsspirale hochschaukeln. Deeskalierende Maßnahmen sollen verhindern, dass es zur Ausübung physischer Gewalt kommt. In ihrer Ausbildung werden Polizistinnen und Polizisten geschult, um in Krisensituationen einen kühlen Kopf zu bewahren und deeskalierend auf die Gegenseite einzuwirken, zum Beispiel indem sie 

  • ihr Einschreiten ihrem Gegenüber begründen 
  • die Brisanz einer Situation angemessen erfassen 
  • ihre eigenen Aggressionen und ihren eigenen Ärger kontrollieren können 
  • im Gespräch gut zuhören und sich auf ihr Gegenüber einlassen 
  • ihr Gegenüber im Gespräch halten, um eine mögliche Flucht zu verhindern. 

Deeskalation in Ausnahmesituationen 

Über besondere Deeskalationstechniken verfügen bei der Polizei die Mitglieder von Berater- und Verhandlungsgruppen (VG). Seit der ersten Geiselnahme in einer deutschen Bankfiliale im Jahr 1971 gibt es speziell für solche Einsätze geschulte Kräfte. Die Verhandler werden bei schwerster Gewaltkriminalität angefordert und beraten die Einsatzleiter in taktischer, rechtlicher und technischer Hinsicht. Sie versuchen durch geschickte deeskalierende Gesprächsführung beispielsweise, Straftäter zur Aufgabe oder zur Freilassung von Geiseln oder Entführungsopfern zu bewegen. Sie kommen zum Einsatz bei  

  • Bedrohungslagen 
  • Verbarrikadierungen 
  • Suizidversuchen 
  • Entführungen 
  • Geiselnahmen oder 
  • Erpressungen. 
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