Definition
Die Drogenhilfe ist Teil der Suchthilfe und wendet sich an Menschen, die durch den Konsum psychoaktiver Substanzen (Drogen) unter illegalen Bedingungen gefährdet, beeinträchtigt oder geschädigt sind. Drogenhilfe wird in nahezu allen Großstädten und mittelgroßen Städten angeboten. Sie orientiert sich am Betroffenen und bietet individuelle Lösungswege, wobei Selbsthilfe und professionelle Hilfe sich ergänzen.
Angebote
Drogenberatung / Suchtvorbeugung (Prävention)
- frühzeitige Vorbeugung durch Aufklärung und Stärkung der Persönlichkeit (Primärprävention)
- Vorbeugung konkreter Suchtgefährdung (Sekundärprävention)
- Vorbeugung von Rückfällen (Tertiärprävention) Suchthilfe
- Unterstützung beim Ausstieg aus der Sucht
- ambulante oder stationäre Behandlung
- Selbsthilfegruppen
- Umgang mit Rückfällen
- Betreuung von Angehörigen und Freunden Nachsorge
- Weiterbehandlung / Stabilisierung
- Wohnungs- und Arbeitssuche
- Umgang mit Behörden
- Krisenbewältigung
Ziele
- erfolgreiche Rehabilitation
- Verhinderung körperlicher Folgeschäden durch gesundheitsfördernde Maßnahmen
- Wiedereingliederung in die Gesellschaft (sozial und beruflich)
- selbständige und eigenverantwortliche Lebensführung
Keine Macht den Drogen!
Betroffene und Interessierte können sich unter anderem auf den Seiten von „Drugcom” der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über aktuelle Hilfs- und Beratungsangebote, Suchtnotrufnummern oder wichtige Adressen für Drogenhilfe in ihrer Umgebung informieren.