Migrationshintergrund

Personen mit Migrationshintergrund sind alle nach 1949 nach Deutschland Zugewanderten sowie in Deutschland geborene Kinder oder Enkelkinder von Migranten, die nach 1949 in die Bundesrepublik eingewandert sind.

Definition häufig unklar 

Der Begriff „Migrationshintergrund“ hat sich in den Medien und auch in der Alltagssprache stark verbreitet, wobei die Verwendung nicht immer korrekt ist. So ist der Begriff „Mensch mit Migrationshintergrund“ nicht gleichbedeutend mit dem Begriff „Ausländer“ und auch nicht synonym mit den Begriffen „Zuwanderer“ bzw. „Migrant“, wird aber oft fälschlicherweise so verwandt. Der Migrationsstatus einer Person wird aus seinen persönlichen Merkmalen zu 

  • Zuzug, 
  • Einbürgerung, 
  • Staatsangehörigkeit und 
  • aus den entsprechenden Merkmalen seiner Eltern bestimmt. 

Laut statistischem Bundesamt zählen zu den Menschen mit Migrationshintergrund „alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborene mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil“. Demnach gelten auch Menschen, die als Deutsche nach Deutschland zugewandert sind (Spätaussiedler oder zufällig im Ausland geborene Kinder deutscher Eltern) als „Menschen mit Migrationshintergrund“. Deutsche mit einem ausländischen Elternteil, der niemals nach Deutschland zugewandert ist, haben jedoch nach der Definition keinen Migrationshintergrund. 

Im Jahr 2014 lebten laut Statistischem Bundesamt in Deutschland insgesamt 16.386.000 Menschen mit Migrationshintergrund – rund 473.000 mehr als im Vorjahr. Die meisten davon stammen aus der Türkei (17,4 Prozent), gefolgt von Polen (9,9 Prozent), der Russischen Föderation (7,3 Prozent), Kasachstan (5,6 Prozent) und Italien (4,7 Prozent).

Ausländerkriminalität 

Ausländerkriminalität bezieht sich auf Straftaten, die von Ausländern und Migranten begangen werden. Hin und wieder ist auch von „Migrantenkriminalität“ die Rede. Teilweise wird in der Öffentlichkeit (und den Medien) das Vorurteil vertreten, dass die Kriminalitätsrate unter Ausländern und Personen mit Migrationshintergrund besonders hoch sei. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) unterscheidet bei Tatverdächtigen lediglich zwischen Deutschen und Nichtdeutschen. Unter Nichtdeutschen definiert die PKS Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Durch diese Festlegung werden in der PKS Menschen mit Migrationshintergrund, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, als Deutsche erfasst, was die Erfassung der tatsächlichen Kriminalitätsrate von Menschen mit Migrationshintergrung extrem unsicher macht. 

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