Sexting

„Sexting“ setzt sich zusammen aus den Worten „Sex“ und „Texting“. Es bedeutet, Kurznachrichten mit sexuellem Inhalt per SMS, MMS oder Instant-Messaging-Apps zu versenden.

Phänomen „Sexting“

Sexting wird vor allem von Jugendlichen praktiziert. Schon bei ersten sexuellen Erfahrungen Heranwachsender spielen die Digitalmedien eine Rolle. Die Gründe dafür, Nacktfotos von sich an jemand anderen zu versenden, sind vielfältig:

  • Mutprobe
  • Liebesbeweis
  • Selbstdarstellung
  • Gruppenzwang

Meist wird das erotische Bildmaterial nur an einen Empfänger gesendet. Allerdings kann vom Absender die Verbreitung des Materials nicht kontrolliert werden.

Gefahren beim Nacktfotoversand

Das Verschicken von Nacktfotos mit dem Handy via MMS und über Dienste wie Snapchat oder WhatsApp birgt vor allem die Gefahr, dass sich die Bilder unkontrolliert online verbreiten. Selbst bei Fotos, die sich nach einer kurzen Zeit selbst zerstören: Mit einem einfachen Screenshot kann das Foto haltbar gemacht werden und somit weiter verbreitet werden. Was mit einem als Liebesbeweis versendeten Nacktfoto begann, kann schnell weite Kreise ziehen und im Cybermobbing enden.

Straftatbestände

Sexting selbst ist kein Straftatbestand, aber es erfüllt verschiedene Straftatbestände wie zum Beispiel

  • Beleidigung
  • Verstoß gegen das Kunsturheberrechtsgesetz
  • Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB)

Wer Nacktbilder von Jugendlichen oder Kindern besitzt oder verbreitet, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Verstöße gegen die Paragraphen 184a, b oder c durch die Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften und durch die Verbreitung, den Erwerb und Besitz kinder- oder jugendpornographischer Schriften werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet.

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