Beschaffungskriminalität

Der Begriff Beschaffungskriminalität umfasst alle kriminellen Handlungen zum Erwerb oder zur Finanzierung von Betäubungsmitteln. Klassische Delikte sind Eigentumsdelikte wie Einbruch, Diebstahl oder Raub.

Direkte und indirekte Beschaffungskriminalität

Beschaffungskriminalität wird dem Deliktsbereich der Rauschmittelkriminalität zugeordnet. Einen Teil der Täterschaft bilden abhängige Drogenkonsumenten (Junkies). Der weitaus größere Teil der Täterschaft gehört jedoch der organisierten Kriminalität an. Man unterscheidet zwischen der direkten und der indirekten Beschaffungskriminalität. Zur direkten Beschaffungskriminalität zählen Delikte, die zum direkten Erwerb von Betäubungsmitteln führen, wie etwa Einbrüche in Apotheken. Häufiger hingegen gibt es indirekte Beschaffungskriminalität, die der Beschaffung von Geld oder Wertgegenständen dient, um den anschließenden Erwerb von Betäubungsmitteln finanzieren zu können. Indirekte Beschaffungskriminalität wird deshalb auch als „klassische Beschaffungskriminalität“ bezeichnet. Die Gesamtzahl der Delikte der direkten Beschaffungskriminalität, die hauptsächlich von Rauschgift- bzw. Medikamentenabhängigen zur Beschaffung von Drogen und Ersatzstoffen begangen werden, stieg im Jahr 2020 auf 1.856 Fälle an (+16,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) und im Jahr 2021 auf 2.314 Fälle (+ 24,7 Prozent). Die indirekte Beschaffungskriminalität ist nicht in der polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. Da Täter, die Delikte wie Raub oder Diebstahl begehen, der Polizei oft nicht als Drogenkonsumenten bekannt sind, ist das Dunkelfeld in diesem Bereich sehr hoch.

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