Vandalismus

Der Begriff Vandalismus bezeichnet die mutwillige, illegale Beschädigung oder Zerstörung von fremdem Eigentum.

Sachbeschädigung im öffentlichen Raum

Vandalismus fällt in der Regel unter den Straftatbestand der Sachbeschädigung nach Paragraph 303 Strafgesetzbuch (StGB), kann aber auch andere Straftatbestände erfüllen, wie etwa vorsätzliche Brandstiftung, Haus- oder Landfriedensbruch oder aber in den Bereich der Umweltdelikte fallen. Häufig richtet sich die Zerstörungswut der meist männlichen, jugendlichen Täter gegen Einrichtungen in der Öffentlichkeit.

Beispiele

Formen können sein:

  • In öffentlichen Verkehrsmitteln oder an Haltestellen (z. B. Sitze aufschlitzen, Scheiben zerkratzen oder besprühen, Scratching und Graffiti)
  • Auf der Straße (Abtreten von Autospiegeln, Anzünden von Altkleidercontainern)
  • Auf Friedhöfen (Zerstören von Gräbern und Grabsteinen)

Anlässe können sein:

  • Einbrüche, wenn nichts Wertiges zu holen ist
  • Facebook-Partys
  • Großveranstaltungen wie Demonstrationen, Konzerte oder Fußballspiele

Der Begriff Vandalismus leitet sich vom germanischen Volk der Vandalen ab, die im Jahr 455 in Rom einmarschierten und die Stadt plünderten – obwohl es historisch keine Belege für die blinde Zerstörungswut der Vandalen gibt.

Polizeiliche Kriminalstatistik

Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wurden 2021 insgesamt 550.613 Sachbeschädigungsdelikte erfasst, etwas weniger als 2020 (576444 Fälle, minus 4,5 Prozent). Darunter befinden sich 192.132 Fälle von Sachbeschädigungen an Kraftfahrzeugen (2020: 208.794 Fälle, minus 8 Prozent). Ebenfalls darunter sind 43.209 Fälle von Sachbeschädigung durch Graffiti, das sind fünf Prozent weniger als im Vorjahr (2020: 45466 Fälle) Vandalismus ist auch ein häufiges Begleitdelikt beim Wohnungseinbruchdiebstahl: Manche Täter zerstören bei ihren Beutezügen auch mutwillig die Inneneinrichtung, beschmieren Wände und Türen oder hinterlassen Chaos und Verwüstung.

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