Kriminalpolizei

Die Kriminalpolizei in Deutschland (umgangssprachlich „Kripo“) ist der Teil der Polizei, der ausschließlich für die Aufklärung, Verfolgung und Verhütung von Straftaten zuständig ist. Sie ist Ermittlungsorgan der Staatsanwaltschaft.

Aufgabenbereiche der Kriminalpolizei

Die Zuständigkeit für die Polizei liegt bei den Bundesländern. Die Organisationsformen können in den einzelnen Ländern variieren. Generell ist die Kriminalpolizei für schwere Kriminalfälle zuständig, in denen das Strafrecht verletzt wird. Zum Beispiel:

  • Mord
  • Totschlag
  • Sexualstraftaten
  • Körperverletzung
  • Brandstiftung
  • Rauschgiftdelikte
  • Diebstahl
  • Wirtschaftskriminalität
  • Eigentumsdelikte
  • Computerkriminalität 
  • Umweltdelikte
  • Fälschung und Betrug
  • politisch motivierte Kriminalität

Meist werden die Kriminalpolizisten speziell für einen Bereich ausgebildet.

Tätigkeiten der Kriminalbeamten

Die Kriminalbeamten untersuchen Tatorte, sichern Beweise, vernehmen mutmaßliche Täter, befragen Zeugen und Opfer, und versuchen, Zusammenhänge herzustellen, Straftaten aufzuklären und Straftäter festzunehmen. Sie müssen zudem Berichte über ihr Tun verfassen und Ermittlungsakten führen. Bei ihrer Arbeit tragen die Kriminalbeamten im Gegensatz zu Schutzpolizisten Zivilkleidung.
Die Ermittlungsarbeit besteht sowohl aus einer technischen als auch einer empathisch-analytischen Komponente: Aus vorliegenden Beweismitteln und Inhalten der Vernehmungen müssen die richtigen Schlüsse zur Klärung eines Falls gezogen werden. Dazu arbeiten die Kriminalbeamten meist in Teams – manchmal auch zusammen mit der Schutzpolizei. Um einen Kriminalfall zu lösen, werden Thesen aufgestellt, die während der Ermittlungsarbeit bestätigt oder verworfen werden. Neben der Aufklärung von Straftaten geht es auch um deren Verhütung und Prävention.

Ermittlungsorgan der Staatsanwaltschaft

Weil eine richterliche Anordnung nicht immer so schnell wie nötig ausgestellt werden kann und Ermittlungen dadurch beeinträchtigt werden könnten, wurde die Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft eingeführt. Oft ist dies ein Kriminalpolizist. Die Ermittlungsperson ist berechtigt, bestimmte Maßnahmen anzuordnen, die die Rechte des Beschuldigten erheblich einschränken. Welche Beamten- oder Anstellungsgruppe genau zum Kreis der Ermittlungspersonen gehört, kann die jeweilige Landesregierung auf Basis des §152 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) selbst festlegen in der „Verordnung über Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft“.

Ausbildung

In den Bundesländern gibt es leichte Unterschiede in Dauer und Art der Polizeiausbildung. Beispiel Hamburg: Wer hier Kriminalbeamter werden will, muss nicht zwingend die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Der Bewerber für den gehobenen Dienst hat bestimmte schulische, körperliche und gesellschaftliche Voraussetzungen zu erfüllen. So muss er eine Mindestkörpergröße haben, darf ein bestimmtes Gewicht und Alter (bei Einstellung) nicht überschreiten und Sehleistung sowie körperlicher Allgemeinzustand müssen gut sein. Desweiteren dürfen im Dienst keine körperlichen Modifikationen wie Piercings oder Tätowierungen zu sehen sein. Angehende Kriminalbeamte müssen verfassungstreu sein, schwimmen können, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und die Einstellungstests bestehen. Wer vorbestraft ist, kann kein Kriminalbeamter werden.

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