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Diebstahl medizinischer Geräte

Im März 2018 erhob die Staatsanwaltschaft Trier Anklage gegen zwei Männer aus Kolumbien. Der Vorwurf: schwerer Bandendiebstahl. Sie sollen in mehreren Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz medizinische Geräte gestohlen und über Komplizen in Südamerika verkauft haben. Dieses Beispiel ist kein Einzelfall. Seit 2015 haben es Kriminelle verstärkt auf teure Medizintechnik abgesehen, vor allem auf Geräte zur Endoskopie, wie das Bundeskriminalamt (BKA) berichtet. Der bisher bekannte Schaden liegt bundesweit bei mindestens 25 Millionen Euro. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen sollten sich daher mit präventiven Schutzmaßnahmen gegen solche Diebstähle absichern.

Wie können sich Krankenhäuser schützen?


Meist haben es die Täter auf hochwertige Endoskope abgesehen

© okrasyuk, Adobe Stock

 

Im März 2018 erhob die Staatsanwaltschaft Trier Anklage gegen zwei Männer aus Kolumbien. Der Vorwurf: schwerer Bandendiebstahl. Sie sollen in mehreren Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz medizinische Geräte gestohlen und über Komplizen in Südamerika verkauft haben. Dieses Beispiel ist kein Einzelfall. Seit 2015 haben es Kriminelle verstärkt auf teure Medizintechnik abgesehen, vor allem auf Geräte zur Endoskopie, wie das Bundeskriminalamt (BKA) berichtet. Der bisher bekannte Schaden liegt bundesweit bei mindestens 25 Millionen Euro. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen sollten sich daher mit präventiven Schutzmaßnahmen gegen solche Diebstähle absichern.

Wie gehen die Täter vor?

Nach aktuellem Kenntnisstand des BKA handelt es sich bei den Tätern in der Regel um organisierte Gruppen, die arbeitsteilig vorgehen. Grundsätzlich kann jede Person infrage kommen. Auch schwangere Frauen sind bei solchen Delikten schon als Mittäter aufgefallen. Wie bei Einbruchdiebstahl üblich, kommen die Diebe meist dann, wenn sie möglichst unbeobachtet sind. Krankenhäuser in Stadtrandlagen werden daher eher am Wochenende ausspioniert und bestohlen. Einrichtungen in belebten Innenstadtlagen hingegen unter der Woche. Häufig kommen die Täter in den Abend- und Nachtstunden, wenn weniger Personal vor Ort ist beziehungsweise die stationär aufgenommenen Patientinnen und Patienten schlafen. Sind die Räume, in denen sich die Geräte befinden, abgesperrt, wird sich Zugang verschafft, etwa durch Aufhebeln oder Aufbohren. Der Tatort wird anschließend über Flucht- und Rettungswege verlassen. Besonders dreiste Diebe nutzen aber auch die regulären Ein- und Ausgänge. Um möglichst unauffällig davonzukommen, transportieren sie das Diebesgut in Rucksäcken, Reisetaschen, Koffern oder Kisten.

Verhaltenstipps für Einrichtungen und Beschäftige

Das Bundeskriminalamt gibt folgende Empfehlungen:

  • Informieren Sie die Beschäftigten in Ihrer Einrichtung, damit sie für solche Fälle sensibilisiert sind.
  • Schließen Sie Räume mit medizinischer Ausstattung bei Nichtnutzung ab.
  • Lagern Sie hochwertige Medizintechnik möglichst in gesicherten Schränken, wenn sie nicht gebraucht wird.
  • Lassen Sie Besucher sowie Patientinnen und Patienten nicht in Räumen mit endoskopischen Geräten alleine, selbst wenn diese vertrauenswürdig wirken.
  • Achten Sie auf fremde Personen, die sich auffällig für Geräte interessieren.
  • Achten Sie auf fremde Personen, die sich in Bereichen aufhalten, die für Dritte nicht vorgesehen sind.
  • Achten Sie auf fremde Personen, die Taschen, Kartons oder ähnliches transportieren und dies im Widerspruch zu den üblichen Abläufen steht.
  • Verständigen Sie umgehend die Polizei, wenn Sie den Verdacht haben, dass etwas nicht in Ordnung sein könnte.
  • Fällt Ihnen ein verdächtig wirkendes Fahrzeug auf, merken Sie sich nach Möglichkeit Kennzeichen, Marke, Modell, Farbe sowie die Fluchtrichtung.
  • Merken Sie sich prägnante Merkmale einer verdächtig wirkenden Person (z. B. Kleidung, Haarfarbe, besondere körperliche Merkmale).

Sicherungstechnische Vorkehrungen

Zusätzlich zu den Verhaltenstipps, die Beschäftige befolgen sollten, weist das BKA darauf hin, dass die Betreiber von Gesundheitseinrichtungen mechanische Sicherungsmaßnahmen vornehmen sollten:

  • Schaffen Sie gesicherte Depots oder Behandlungsräume, z. B. durch den Einbau einbruchhemmender Türen und Fenster bzw. eine Nachrüstung.
  • Schaffen Sie Wertschutzschränke an, in denen Sie die Geräte außerhalb der Behandlungszeiten aufbewahren können.
  • Trennen Sie Bereiche, in denen sich Dritte aufhalten, von Bereichen, zu denen Dritte nur unter Aufsicht Zugang haben durch von außen geschlossene Türen (z. B. Knauf auf der Außenseite).
  • Versehen Sie Fenster und Glastüren mit einem Sichtschutz (z. B. Folien, Rollläden), damit Unbefugte keinen Einblick haben.
  • Installieren Sie eine Einbruchmeldeanlage und nutzen Sie bewährte Überwachungshilfen (z. B. Kontakte an Türen oder Wertschutzschränken).
  • Setzen Sie Videotechnik an den Haupteingängen bzw. -ausgängen, den Ausfahrten und in sensiblen Bereichen ein. Verzichten Sie auf Attrappen!

Zur Ausarbeitung eines individuellen Sicherungskonzepts können sich die Betreiber von gesundheitlichen Einrichtungen an die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen wenden. Eine Liste aller Beratungsstellen in Deutschland findet sich in der Rubrik „Beratungsstellen“.

Kauft man medizinische Geräte nicht beim Hersteller sondern über Drittanbieter, sollte man diese anhand der Individualnummer über den Hersteller prüfen lassen. Häufig lässt sich nur auf diesem Weg herausfinden, ob es sich um Hehlerware handelt.

Diebstahl – und jetzt?

Trotz präventiver Maßnahmen besteht immer ein Restrisiko, dass die Täter erfolgreich sind. Wer zum Opfer von Medizintechnikdiebstahl geworden ist, sollte unverzüglich die Polizei informieren und Anzeige erstatten – auch wenn die Täter ertappt wurden und der Diebstahl verhindert werden konnte. In jedem Fall sollte der betreffende Bereich möglichst großräumig abgesperrt werden, um keine Spuren zu verwischen. Dabei gilt auch: nichts anfassen, aufkehren oder reinigen. Wird das Gebäude videoüberwacht, sollte man sowohl die Aufnahmen vom Tatortbereich als auch von den Ein- bzw. Ausgängen sowie der Ausfahrten speichern und der Polizei übergeben. Ist die Spurensicherung abgeschlossen und der Tatort freigegeben, ist es sinnvoll, den Diebstahl dem Hersteller zu melden, für den Fall, dass das Gerät wieder in Umlauf gebracht wird.

MW (27.04.2018)

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