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Deaktivieren verboten
Reifendruckkontrollsysteme auch für Winterreifen nötig
Wer in den vergangenen Jahren einen Neuwagen oder jungen Gebrauchtwagen gekauft hat, sollte beim Reifenwechsel jetzt besondere Vorsicht walten lassen. Darauf weist der ACE Auto Club Europa hin. Zwar ist das elektronische Reifendruckkontrollsystem, kurz RDKS, erst seit dem 1. November 2014 Pflicht bei allen Neuwagen, aber: „Die RDKS-Pflicht besteht darüber hinaus bei allen Fahrzeugen, bei denen die Typgenehmigung nach Oktober 2012 erfolgt ist“, so Philipp Heise, Kfz-Experte des ACE. Wer das System trotz bestehender Pflicht durch einen Eingriff deaktiviert, muss mit 90 bis 180 Euro Bußgeld rechnen. „Selbst für technik-affine Autofahrer ist es jedoch oft schwer nachzuvollziehen, welches Fahrzeug ein RDKS benötigt“, so Heise. In Internetforen wird immer häufiger über die Möglichkeit diskutiert, das System zu deaktivieren. Hintergrund sind Kosten von bis zu 450 Euro pro Satz Sensoren. „Wir müssen jedem davon abraten, einen solchen Eingriff zu tätigen. Denn durch einen solchen Eingriff erfüllt das Fahrzeug einerseits nicht mehr die EG-Verordnung über Reifendruckkontrollsysteme. Andererseits kann bei Deaktivierung auch die Beeinflussung anderer elektronischer Sicherheitssysteme nicht ausgeschlossen werden“, sagt der Experte. Mehr Infos gibt es im neuen ACE-Ratgeber zu Reifendruckkontrollsystemen.
Quelle: ACE e. V.
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