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20.05.2020

Konversionstherapien werden verboten

© Kwest/stock.adobe.com

Es drohen Haft- und Geldstrafen

So genannte Konversionsbehandlungen sind bald nicht mehr erlaubt. Bei diesen Therapien handelt es sich um medizinische Interventionen, die darauf gerichtet sind, die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person gezielt zu verändern oder zu unterdrücken. Verstöße gegen das neue „Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“ sollen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einem hohen Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Homosexualität ist keine Krankheit. Daher ist schon der Begriff „Therapie“ irreführend. Wir wollen sogenannte Konversionstherapien soweit wie möglich verbieten. Wo sie durchgeführt werden, entsteht oft schweres körperliches und seelisches Leid. Diese angebliche Therapie macht krank und nicht gesund. Das Verbot ist auch ein wichtiges gesellschaftliches Zeichen an alle, die mit ihrer Homosexualität hadern: Es ist ok, so wie du bist.“ Das Gesetz soll voraussichtlich Mitte dieses Jahres in Kraft treten. Verboten wird neben der Durchführung auch das Bewerben, Anbieten und Vermitteln solcher Behandlungen. Das Verbot gilt außerdem nicht nur für Personen, die berufsmäßig handeln. Auch Eltern oder andere Fürsorge- oder Erziehungsberechtigte können bei Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht bestraft werden.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

 

 

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