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05.11.2024

Bei Grün gehen – bei Rot auch?

Bildnachweis: © manfredrichter / Pixabay

Verband fordert neue Ampel-Regel

Wie bereits jedes Kindergartenkind weiß, ist in Deutschland das Überqueren einer Straße bei roter Ampel verboten. Der Fußgängerverband Fuss e. V. hat nun eine Debatte über eine mögliche Lockerung der bestehenden Regeln angestoßen. Der Verband fordert, Fußgängern auch bei roter Ampel das Überqueren der Straße zu erlauben, um unnötiges Warten zu vermeiden. „Wer sich sicher fühlt, guckt und geht. Wer sich auf Grün verlassen will, wartet wie bisher“, sagte Vorstandsmitglied Roland Stimpel in einem Interview mit der Rheinischen Post. Vorbild sei der Grüne Pfeil für Autofahrer, der das Abbiegen auch bei Rot gestattet. An Fußgängerampeln, an denen die Übersicht über die Fahrbahn gut sei, könne demnach ebenfalls ein Grüner Pfeil zum freien Gehen angebracht werden.

Der Verband verweist außerdem auf Beispiele aus dem Ausland, etwa New York, wo es seit neuestem erlaubt ist, bei Rot zu gehen, wenn die Situation es erlaubt. In Großbritannien vertraut man ebenfalls auf die Wachsamkeit der Fußgänger. Trotz dieser Ansätze bleibt das Thema in Deutschland umstritten. Fußgänger müssen hierzulande mit einem Bußgeld in Höhe von fünf Euro rechnen, wenn sie bei Rot die Straße überqueren und erwischt werden. Verursachen sie dabei einen Unfall, steigt das Bußgeld auf zehn Euro.

 

 

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