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Finger weg – mein Rad ist codiert!

Im Jahr 2021 wurden 233.584 Fahrräder in Deutschland gestohlen. Die Aufklärungsquote bleibt mit rund zehn Prozent ernüchternd gering. Was viele Fahrradbesitzer jedoch nicht wissen: Neben einem guten Schloss schützt auch eine sogenannte Codierung vor Diebstahl. Das Prinzip basiert auf einem von der Polizei in Bergisch-Gladbach entwickelten und von der Polizei in Friedberg (Hessen) perfektionierten Verfahren. ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn erklärt im Gespräch mit PolizeiDeinPartner, was es mit der Fahrradcodierung auf sich hat und wie Langfinger dadurch abgeschreckt werden können.

Fahrraddieben keine Chance geben


Bei der Fahrradcodierung werden Angaben über den Besitzer verschlüsselt am Rahmen angebracht

© ADFC

 

Im Jahr 2021 wurden 233.584 Fahrräder in Deutschland gestohlen. Die Aufklärungsquote bleibt mit rund zehn Prozent ernüchternd gering. Was viele Fahrradbesitzer jedoch nicht wissen: Neben einem guten Schloss schützt auch eine sogenannte Codierung vor Diebstahl. Das Prinzip basiert auf einem von der Polizei in Bergisch-Gladbach entwickelten und von der Polizei in Friedberg (Hessen) perfektionierten Verfahren. ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn erklärt im Gespräch mit PolizeiDeinPartner, was es mit der Fahrradcodierung auf sich hat und wie Langfinger dadurch abgeschreckt werden können.

Ein Rad – ein Code

Bei der Codierung wird eine individuelle Ziffern- und Zahlenkombination deutlich sichtbar am Fahrradrahmen angebracht, die sogenannte Eigentümer Identifikations-Nummer (EIN-Code). Gelegentlich wird auch von einem FEIN-Code gesprochen (Friedberger/Fahrrad Eigentümer Identifikations-Nummer). Der Code besteht im Wesentlichen aus der verschlüsselten Adresse und den Initialen des Eigentümers und gibt somit Aufschluss über den rechtmäßigen Besitzer. Im Detail setzt er sich wie folgt zusammen:

  • Kfz-Kennzeichen der Region (z. B. „K“ für Köln)
  • Gemeindeschlüssel (z. B. „00“)
  • Straßenschlüssel (z. B. „02125“)
  • Hausnummer (z. B. „017“)
  • Initialen des Besitzers (z. B. „KE“ für Klaus Ennert)
  • Jahreszahl der Codierung (z. B. „20“ für 2020)

Der vollständige EIN-Code lautet in diesem Fall K0002125017KE20. „Das Codierverfahren stammt ursprünglich aus den 80er Jahren und ist somit schon älter“, weiß Roland Huhn, Rechtsreferent beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC). „Die Idee war damals, Wertgegenstände dauerhaft zu kennzeichnen, sodass man einen Hinweis auf den Eigentümer hat. Es ist also nicht nur für Fahrräder entwickelt worden, sondern eignet sich grundsätzlich für sämtliche Gegenstände wie beispielsweise auch Computer, Fahrradanhänger oder Kinderwagen.“ Das besondere an der EIN-Codierung ist, dass sie ohne dahinterstehende Datenbank auskommt und jederzeit, zum Beispiel von Polizei oder Fundbüro, schnell und einfach entschlüsselt werden kann. „Da der Stand der Computertechnik damals noch nicht so weit war, hat man sich ein System ausgedacht, das völlig ohne Speicherung von Daten funktioniert“, so Huhn.

So wird codiert

Das Codierverfahren gelingt innerhalb weniger Minuten. Entweder wird der Code mit einem Gravurgerät in den Fahrradrahmen eingraviert (Gravurcodierung) oder mit einer kleinen Stahlnadel eingehämmert (Nadelkodierung) und danach gegen Korrosion versiegelt. Alternativ wird die Codierung mit Klebeetiket angeboten. Dabei wird die Folie mit dem Code aufgeklebt und mit einer Schutzfolie versiegelt. Die Codierung kann an diversen ADFC-Standorten, bei verschiedenen Fahrradhändlern sowie ausgewählten Polizeideinststellen durchgeführt werden. Eine Liste bundesweiter Codiermöglichkeiten gibt Aufschluss über Codier-Anbieter in der Nähe des Wohnortes. Mitzubringen ist ein gültiges, amtliches Passdokument (z. B. Personalausweis) sowie ggf. ein Kaufbeleg des Fahrrads. „Bei neuen Fahrrädern ist dieser Eigentumsnachweis zwingend notwendig“, erklärt Roland Huhn. „Gebrauchte Fahrräder können in der Regel auch ohne Kaufbeleg codiert werden. In diesem Fall muss der jetzige Besitzer eine Eigentumserklärung unterschreiben.“ Die Kosten richten sich nach dem eingesetzten Verfahren und liegen etwa zwischen acht und 20 Euro pro Fahrrad. Für ADFC-Mitglieder gibt es meistens Rabatte.

EIN-Generator

Mit dem Code-Generator vom ADFC (Fachausschuss Technik) können Fahrradbesitzer und Interessierte in wenigen Schritten ihren individuellen Code ermitteln oder rekonstruieren.

Für Diebe unattraktiv(er)

Wer sein Fahrrad codieren lässt, macht Langfingern das Leben gleich doppelt schwer. Denn einerseits kann die Polizei ein gestohlenes und aufgefundenes Rad schnell und ohne großen Aufwand seinem rechtmäßigen Besitzer zuordnen und zurückgeben. Andererseits erschwert die Codierung Fahrraddieben den Weiterverkauf, zum Beispiel über Flohmärkte oder das Internet. „Der Verkaufswert von codierten Rädern ist im Vergleich zu Fahrrädern ohne Codierung deutlich geringer“, weiß Huhn. „Das schreckt die meisten potenziellen Täter schon im Vorfeld ab.“ Für Fahrradbesitzer hat die Codierung noch einen weiteren entscheidenden Vorteil: Sie können ihr gestohlenes Rad, zum Beispiel gegenüber der Polizei, viel sicherer und eindeutiger identifizieren als mit einer allgemeinen Beschreibung. „Selbst, wenn ich mir meinen Code nirgendswo notiert habe und mein Rad wird gestohlen, kann ihn die Polizei jederzeit problemlos rekonstruieren – und ich selbst auch.“ So gibt es zum Beispiel auf der Webseite des ADFC mithilfe eines Code-Generators die Möglichkeit, den Code ganz einfach (wieder)herzustellen.

Ein codiertes Fahrrad kann potenzielle Diebe abschrecken

© ADFC

Anschließen, nicht nur abschließen

Auch wenn die bisherige Erfahrung zeigt, dass eine Codierung die Zahl der Diebstähle deutlich senken und die Aufklärungsquote erhöhen kann, ist das A und O beim Diebstahlschutz nach wie vor ein gutes und sicheres Schloss. „Gerade wenn man sein Fahrrad über einen längeren Zeitraum abstellt, ist ein massives Bügelschloss notwendig“, empfiehlt der ADFC-Experte. Bei der Auswahl des richtigen Schlosses kann man sich beim Fahrradhändler beraten lassen. Wo immer es Fahrradparkhäuser, idealerweise mit Zugangskontrolle gibt, sollte man diese nutzen. Ansonsten sei wichtig, das Fahrrad unbedingt an einen festen, unbeweglichen Gegenstand anzuschließen, damit der Dieb das Fahrrad nicht einfach davontragen kann. Aber auch wenn man sein Rad nur kurz vorm Bäcker abstellt und währenddessen drinnen im Blick hat, sollte man es abschließen. „So schnell wie der Dieb damit davonfährt, können Sie ihn zu Fuß niemals rechtzeitig einholen.“

KF (Stand: 29.04.2022)