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Karten richtig sperren

Kommen Kredit- oder EC-Karte abhanden, ist schnelles Handeln gefragt. Denn Diebe oder Betrüger warten nicht lange, um das Konto leerzuräumen. Über den Sperr-Notruf 116 116 kann man seine Karten für PIN-basierte Zahlungen schnell und unkompliziert telefonisch sperren lassen. Was viele nicht wissen: Für Zahlungen mit Unterschrift bedarf es einer zweiten Sperrung der Karte. Das kann man für EC-Karten bei der Polizei über das „KUNO“-System veranlassen. „KUNO“ steht für „Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen“.

Sicher mit KUNO und dem Sperr-Notruf


Verlorene oder gestohlene Debitkarten sollten umgehend gesperrt werden

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Kommen Kredit- oder EC-Karte abhanden, ist schnelles Handeln gefragt. Denn Diebe oder Betrüger warten nicht lange, um das Konto leerzuräumen. Über den Sperr-Notruf 116 116 kann man seine Karten für PIN-basierte Zahlungen schnell und unkompliziert telefonisch sperren lassen. Was viele nicht wissen: Für Zahlungen mit Unterschrift bedarf es einer zweiten Sperrung der Karte. Das kann man für EC-Karten bei der Polizei über das „KUNO“-System veranlassen. „KUNO“ steht für „Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen“.

Sperr-Notruf 116 116

Über den Sperr-Notruf 116 116 lassen sich nicht nur Bankkarten sperren, sondern auch Mobilfunkkarten, Online- und Telebanking-Accounts sowie die eID-Funktion des neuen Personalausweises. Für Sprach- und Hörgeschädigte gibt es auch Sperr-Faxe für Girocard, Kreditkarte und Personalausweis.

Wird die EC-Karte nur über den Sperr-Notruf gesperrt, können Dritte zwar keine Zahlungen mehr mit PIN tätigen, aber immer noch über das SEPA-Lastschriftverfahren per Unterschrift. Deshalb sollten Geschädigte beide Bezahlmöglichkeiten so schnell wie möglich sperren lassen. Der Sperr-Notruf über die 116 116 ist 24 Stunden am Tag erreichbar und für Anrufe aus dem Inland gebührenfrei. Für Anrufe aus dem Ausland benötigt man zusätzlich die jeweilige Vorwahl für Deutschland, das ist meist die 0049. Die Kosten für den Anruf hängen vom jeweiligen Netzbetreiber ab. Bei girocards, Maestro-, V PAY-, Bankkunden-, Spar- und Geldkarten muss man zur Sperrung die IBAN oder alternativ die Kontonummer und Bankleitzahl parat haben. Bei Kreditkarten muss der Name des Kartenherausgebers oder die Bankleitzahl genannt werden. Anhand dieser Daten wird man dann an den Herausgeber der Karte weitergeleitet. Dieser nimmt dann die Sperrung vor. Ob das eigene Bankinstitut zu den Teilnehmern gehört, kann man auf der Sperrnotruf-Liste einsehen.

KUNO-Sperre für EC-Karten

Ist man Opfer eines Diebstahls geworden, sollte man grundsätzlich Anzeige bei der Polizei erstatten. Außerdem kann nur die Polizei über das KUNO-System das Lastschriftverfahren für eine abhanden gekommene EC-Karte sperren. Denn: Banken melden dem Einzelhandel Informationen über gesperrte Karten nur noch im Rahmen der PIN-Zahlung. KUNO ist ein Zusammenschluss von Polizei und Handelsunternehmen: Die Polizei meldet dabei die relevanten Karteninformationen an eine zentrale Meldestelle. Von dort aus werden die Daten dann an die an KUNO angeschlossenen Handelsunternehmen weitergegeben. Sie lehnen dann Lastschrift-Zahlungen mit den gemeldeten Karten ab. Kreditkarten können mit dem System allerdings nicht erfasst werden.

Bei Kartenverlust:

  • Lassen Sie die Karte schnellstmöglich sperren – sowohl für das PIN- als auch für das Lastschrift-Verfahren
  • Notieren Sie sich den Zeitpunkt der Sperrungen
  • Erstatten Sie bei einem Diebstahl Anzeige bei der Polizei
  • Informieren Sie Ihre Bank über den Verlust

Der Vorteil von KUNO: Es wird nicht das ganze Konto gesperrt, sondern nur die verlorene Karte. Andere EC-Karten des Kontos, zum Beispiel die des Ehepartners, können weiterhin normal genutzt werden, genauso wie das Online-Banking. Dafür ist es aber notwendig, die so genannte Kartenfolgenummer bei der Polizei anzugeben. Mit dieser Nummer lässt sich eine Karte eindeutig identifizieren, wenn zu einem Konto mehrere Karten gehören. Die Nummer steht jedoch nicht direkt auf der Karte, sondern zum Beispiel auf den Kontoauszügen. Sie kann auch beim jeweiligen Geldinstitut erfragt werden. Neben dieser Nummer benötigt die Polizei nur noch die IBAN für die Sperrung. Wichtig: Nur mit der Kartenfolgenummer kann die Karte dauerhaft gesperrt werden. Ohne die Nummer wird die Sperre nach zehn Tagen wieder aufgehoben. In manchen Bundesländern erhält man nach der Sperrung eine persönliche Sperrbestätigungsnummer von der Polizei. Damit kann man online die Kartenfolgenummer nachmelden oder die KUNO-Sperre selbst wieder löschen – etwa, wenn die Karte wieder auftaucht. Über KUNO werden im Monat etwa 10.000 Meldungen über gesperrte Karten von der Polizei an den Handel weitergegeben.

SBa (25.09.2020)