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Unseriöse Schlüsseldienste

Schnell ist es passiert: Man will nur noch kurz den Müll rausbringen und die Wohnungstür fällt hinter einem ins Schloss – ohne Schlüssel und in Jogginghose steht man spätabends unbeholfen im Hausflur. Also muss ein Schlüsseldienst her, der die Tür öffnet. In diesem Dienstleistungssektor sind jedoch einige schwarze Schafe unterwegs, die ihre Kunden mit überzogenen Rechnungen abzocken. Worauf man bei Schlüsseldiensten achten sollte, erklärt Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Abzocker fordern überhöhte Preise

Unseriöse Schlüsseldienste zocken Verbraucher mit überteuerten Pauschalen und Zuschlägen ab

© RioPatuca Images, fotolia

 

Schnell ist es passiert: Man will nur noch kurz den Müll rausbringen und die Wohnungstür fällt hinter einem ins Schloss – ohne Schlüssel und in Jogginghose steht man spätabends unbeholfen im Hausflur. Also muss ein Schlüsseldienst her, der die Tür öffnet. In diesem Dienstleistungssektor sind jedoch einige schwarze Schafe unterwegs, die ihre Kunden mit überzogenen Rechnungen abzocken. Worauf man bei Schlüsseldiensten achten sollte, erklärt Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Schon bei der Auswahl des Schlüsseldienstes sollte man auf gewisse Warnzeichen achten: Ein Trick von unseriösen Anbietern ist etwa, sich im Telefonbuch oder den Gelben Seiten unter „AAA“ auflisten zu lassen – damit sie möglichst weit vorne stehen und eher ausgewählt werden. Einige Anbieter schalten zudem teure 0900er-Nummern. Besonders perfide ist es, wenn augenscheinlich ortsansässige Telefon- oder Handynummern zu einem Callcenter umgeleitet werden. „Der Anrufer merkt nicht, dass er bei einem Callcenter gelandet ist, dass die Aufträge lediglich delegiert. Häufig werden dann horrende Anfahrtskosten berechnet, da der Notdienst nicht aus der Region kommt. Daher sollte man unbedingt vorab klären, wie hoch die Anfahrtskosten und die Kosten für die Türöffnung sein werden“, betont Fischer-Volk. Auch nachts oder am Wochenende stellt ein seriöser Schlüsseldienst nicht mehr als 75 bis 100 Euro für seine Leistung inklusive Anfahrt in Rechnung, wenn die Tür nur ins Schloss gefallen ist. „Aber auch wenn die Tür abgeschlossen und die Öffnung etwas zeitaufwändiger ist, sollten insgesamt nicht mehr als 150 Euro fällig werden“, so die Expertin.

Teure Pauschalen, unnötige Extra-Leistungen

Nach Ankunft gehen unseriöse Anbieter meist wie folgt vor: Sie schicken den Anrufer weg, damit dieser nicht mitbekommt, wie schnell und meist unproblematisch die Tür geöffnet werden kann und halten sich unnötig lang mit vermeintlichen Arbeiten an der Tür auf. Häufig wird versucht, dem Kunden weitere Leistungen wie etwa den Einbau eines neuen und teuren Schlosses zu verkaufen. Im Anschluss wird dann eine völlig überhöhte Rechnung mit teuren, zumeist schon vorgedruckten Pauschalen, Zuschlägen und Anfahrtskosten präsentiert. „Es gibt Unternehmen, die für eine einfache Türöffnung bis zu 400 Euro verlangen. Kommt der Einbau eines neuen Schlosses dazu, bekommt man oft eine Rechnung von 600 bis 800 Euro präsentiert“, weiß die Verbraucherschutzexpertin. Außerdem würden die Kunden oft unter Druck gesetzt, den Betrag umgehend und in bar zu zahlen. „Viele Verbraucher zahlen die geforderte Summe sofort, weil sie sich in der Notsituation nicht zu helfen wissen und sie sich von den Monteuren des Schlüsseldienstes bedrängt fühlen.“

Sabine Fischer-Volk

© Thomas Ecke, Berlin

Lieber erst gar nicht zahlen!

Sein Geld im Nachhinein zurückzubekommen, ist problematisch. Entweder die Firma weigert sich schlichtweg oder die Firmenadresse des Anbieters ist erst gar nicht zu ermitteln. „Wenn ein Kunde vor Ort in bar zahlt und dafür nur eine handschriftliche Quittung erhält, auf der weder Firmenname noch -adresse angegeben oder die angegebenen Daten falsch sind, wird es sehr schwierig, die Sache nachzuverfolgen“, betont Sabine Fischer-Volk. In Problemfällen sollte man sich immer an die Verbraucherzentrale wenden, denn da seien schwarze Schafe häufig schon bekannt und können von den Verbraucherschützern abgemahnt werden. Als Faustregel gilt: Seriöse Anbieter geben im Telefonbuch ihren korrekten Namen und Adresse an und teilen auf Anfrage auch verbindliche Preise mit. Die ortsüblichen Preise für Notdiensteinsätze erfährt man bei der Handwerkskammer. Auch eine Zahlung auf Rechnung sei in der Regel problemlos möglich, so die Verbraucherschützerin.

Tipps zum Umgang mit Schlüsseldiensten

  • Deponieren Sie einen Ersatzschlüssel bei Nachbarn oder Freunden – so können Sie ggf. ganz auf einen Schlüsseldienst verzichten.
  • Suchen Sie sich am besten schon vorab einen seriösen Schlüsseldienst mit Ladenlokal in Ihrer Nähe, erkundigen sich nach den Preisen und notieren Sie sich für den Notfall die Telefonnummer.
  • Fällt Ihnen die Wohnungstür zu und es handelt sich um einen Notfall – etwa wenn kleine Kinder allein in der Wohnung sind oder Essen auf dem Herd steht – rufen Sie die Feuerwehr!
  • Wenn Sie einen Schlüsseldienst rufen müssen: Klären Sie vorab die Anfahrtskosten, erklären Sie möglichst genau Ihr Problem und fragen Sie gezielt nach den Preisen für eine Türöffnung. Verweigert man Ihnen die Auskunft, wenden Sie sich an einen anderen Anbieter!
  • Bleiben Sie bei der Türöffnung anwesend und bitten Sie ggf. einen Nachbarn, Sie bei der Abwicklung zu unterstützen.
  • Beauftragen Sie nur die Öffnung der Tür und keine weiteren Leistungen wie etwa den Einbau eines neuen Schlosses. Vereinbaren Sie einen verbindlichen Festpreis.
  • Unterschreiben Sie keine ungeprüften Auftragsformulare – streichen Sie ungewünschte Passagen heraus.
  • Verlangen Sie im Anschluss eine Rechnung, auf der alle Positionen aufgelistet sind und akzeptieren Sie keine losen Quittungen.
  • Erscheint Ihnen der Preis für die Leistung zu hoch, bestehen Sie auf einer Rechnung und zahlen vor Ort maximal einen geringen Grundbetrag. Lassen Sie sich nicht zur sofortigen Zahlung nötigen – etwa dazu, die geforderte Summe vom Geldautomaten abzuholen. 
  • Fühlen Sie sich unter Druck gesetzt, bedroht oder genötigt, haben Sie Angst oder den Verdacht eines Betruges, rufen Sie die Polizei!
  • Haben Sie bereits eine überhöhte Summe bezahlt, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale und erstatten ggf. Anzeige bei der Polizei.

SW (26.09.2014)