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Bürgerengagement für Sicherheit

In vier deutschen Bundesländern gibt es einen der Polizei zugeordneten, teils uniformierten ehrenamtlichen Sicherheitsdienst: In Hessen und Baden-Württemberg heißt er „Freiwilliger Polizeidienst“, in Sachsen und Bayern „Sicherheitswacht“. Die Helferinnen und Helfer sind zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs und verbessern durch ihre Präsenz und ihr Eingreifen die Sicherheitslage und das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger. Nach dem Motto „Präsenz zeigen – beobachten – melden“.

Ehrenamtlicher Polizeidienst in Deutschland


„Sicherheitswacht“ in Bayern

© Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

 

In fünf deutschen Bundesländern gibt es einen der Polizei zugeordneten, teils uniformierten ehrenamtlichen Sicherheitsdienst: In Hessen und Baden-Württemberg heißt er „Freiwilliger Polizeidienst“, in Sachsen und Bayern „Sicherheitswacht“. In Brandenburg heißen die freiwilligen Helfer „Sicherheitspartner“. Hauptaufgabe der Helferinnen und Helfer ist es, durch Verstärkung der sichtbaren Präsenz das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu verbessern. Die Angehörigen der „Sicherheitswacht“ arbeiten gemäß dem Motto „Präsenz zeigen – beobachten – melden“.

Die Sicherheitswacht in Bayern

Das Ehrenamt Damit deutlich wird, dass es sich bei der Arbeit des freiwilligen Polizeidienstes nicht um eine Nebenbeschäftigung, sondern um ein Ehrenamt handelt, werden die Helferinnen und Helfer folgendermaßen vergütet:

  • Sächsische Sicherheitswacht: Pro Monat maximal 40 Stunden Dienst und eine Aufwandsentschädigung von sechs Euro pro Einsatzstunde
  • Sicherheitspartner Brandenburg: Anerkennungsbeitrag von 30 Euro pro Monat.
  • Freiwilliger Polizeidienst Hessen: Pro Monat höchstens 25 Stunden Einsatz und sieben Euro pro Stunde.

Die bayerische Sicherheitswacht wurde im April 1994 ins Leben gerufen und nach einem erfolgreichen dreijährigen Pilotversuch 1997 dauerhaft eingerichtet. Sie ist überall dort unterwegs, wo Straftaten drohen, die Gefahr aber nicht so groß ist, dass Polizeibeamte durchgehend vor Ort sein müssten. „Mit der freiwilligen und ehrenamtlichen Einbindung verantwortungsbewusster Bürger in das bayerische Sicherheitskonzept begegnen wir der Anonymität und der Unkultur des Wegschauens. Die Sicherheitswacht ist aber keine Hilfspolizei. Sie kann und soll die erfolgreiche Arbeit der Polizei nicht ersetzen, sondern ergänzen“, betont Michael Siefener, stellvertretender Pressesprecher im Bayerischen Staatsministerium des Innern. Die Sicherheitswacht leistet Mithilfe beim Feststellen von Sicherheitsstörungen und erteilt Auskünfte an hilfesuchende Bürger. So konnte sie bereits vielfach zur Aufklärung von Straftaten wie Ladendiebstahl, Sachbeschädigung oder Körperverletzung beitragen. Selbst eingreifen sollen die Angehörigen der Sicherheitswacht nur im Ausnahmefall. Aus Gründen der Eigensicherung führen sie ein Reizstoffsprühgerät mit sich. Die Auswahl der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer erfolgt nach strengen Vorgaben. So müssen sie bestimmte Alters- und Bildungsvoraussetzungen erfüllen. Außerdem kann nur aufgenommen werden, wer fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht und ein einwandfreies Führungszeugnis vorweisen kann.

Die Sächsische Sicherheitswacht

Die Sächsische Sicherheitswacht ist in jedem Polizeirevier des Freistaates Sachsen eingerichtet. Sie ist ein Beispiel der Zusammenarbeit zwischen den Bürgern und ihrer Polizei und ermöglicht zuverlässigen Frauen und Männern, die Polizei bei der Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aktiv zu unterstützen. Angehörige der Sächsischen Sicherheitswacht treten für jedermann erkennbar auf: Sie tragen eine dunkelblaue Jacke mit der Aufschrift "Sächsische Sicherheitswacht", eine Basecap und ein blaues Polohemd. Außerdem sind sie über Sprechfunk mit dem nächsten Polizeirevier verbunden und besitzen zu ihrer persönlichen Sicherheit ein amtlich geprüftes und zugelassenes Reizstoffsprühgerät. Die Angehörigen der Sächsischen Sicherheitswacht erhalten einen Dienstausweis, der sie beim Einschreiten legitimiert.

Die Sicherheitspartner in Brandenburg

Die Sicherheitspartner in Brandenburg sind eine Gruppe von sozial engagierten Menschen, die die Polizei für konkrete Programme und Maßnahmen zeitlich befristet zusammenstellt. Als aufmerksame Nachbarn alarmieren sie bei Gefahrenlagen, verdächtigen Situationen oder beobachteten Straftaten die Polizei, die dann ihrerseits die konkrete Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung aufnimmt. Sicherheitspartner sind in ihrer Heimatgemeinde aktiv und ihr Aufgabenbereich richtet sich nach den Verabredungen der örtlichen Einwohnerversammlungen. Zu ihrer Arbeit als Sicherheitspartner werden sie auf Vorschlag der Einwohnerversammlungen berufen. Dazu ist eine Überprüfung der Personen durch die Polizei vorgeschrieben. Die Polizei übernimmt auch die Einweisung der Sicherheitspartner und stellt Ausrüstung wie etwa Taschenlampen und Funktionsjacken bereit. Aktuell gibt es im Land Brandenburg 71 Sicherheitspartnerschaften mit mehr als 460 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern.

Ärmelwappen des Freiwilligen Polizeidienstes in Hessen

© Hessisches Ministerium des Inneren und für Sport

Der Freiwillige Polizeidienst in Hessen und Baden-Württemberg

Am längsten gibt es den Freiwilligen Polizeidienst in Baden-Württemberg. Er wurde bereits 1963 eingeführt. Aktuell stehen 708 Polizeifreiwillige (Stand: 31.12.2016) zur Verfügung. Sie erhielten eine 84-stündige Grundausbildung (Theorie und Praxis), müssen sich jährlich mindestens 18 Stunden fortbilden, sind uniformiert und bewaffnet. In Hessen wurde der Freiwillige Polizeidienst im Oktober 2000 eingeführt. Er ist ein Angebot an die Kommunen, in die Sicherheit zu investieren. Heute sind 420 Bürgerinnen und Bürger in rund 95 hessischen Städten und Gemeinden im Einsatz. Die Ausbildung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer erfolgt in mindestens 50 Stunden durch die beteiligten Polizeibehörden. Zu erkennen sind sie an ihrer Uniform, dem Wappen des Landes Hessen und dem Aufdruck "Freiwilliger Polizeidienst".

Steigt das Sicherheitsgefühl?

Der ehrenamtliche Dienst besteht bisher in fünf Bundesländern. Die übrigen Bundesländer konzentrieren sich aktuell auf eine höhere Polizeipräsenz in den Gemeinden und die Ausbildung von mehr Polizisten. Ein bundesweites Konzept ist daher nicht abzusehen – auch weil sich die Befugnisse der ehrenamtlichen Helfer im Vergleich zu denen der Vollzugsbeamten teilweise stark voneinander unterscheiden. Beim Freiwilligen Polizeidienst in Hessen wurde sieben Jahre nach der Einführung eine Evaluation durchgeführt. Dabei wurden nicht nur die Ehrenamtler selbst, sondern auch Bürger und Polizeibeamte zu der Präsenz der Polizeihelfer befragt. Insgesamt schätzten die Bürger den Freiwilligen Polizeidienst überwiegend positiv ein und fühlten sich im Sicherheitsgefühl gestärkt. Bei den Ehrenamtlern fiel die Beurteilung ihrer Arbeit ebenfalls positiv aus, während Polizeibeamte der Unterstützung durch freiwillige Helfer tendenziell eher skeptisch gegenüber standen.

FL (30.06.2017)

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