< Lassen Sie sich nicht austricksen!

Klare Unterscheidung, qualifizierteres Personal

Ob am Bahnhof, am Flughafen, in Einkaufszentren, bei der Bewachung von Asyl-Unterkünften oder im Rahmen von Großereignissen wie Fußballspielen: Vielerorts werden mittlerweile private Sicherheitsdienste eingesetzt. Sie unterstützen die Polizei bei der Absicherung des öffentlichen Raumes. Dies macht in vielen Bereichen Sinn, führt jedoch auch immer wieder zu Spannungen und zu Irritationen bei den Bürgerinnen und Bürgern.

Welche Rechte haben Mitarbeiter von Sicherheitsfirmen?

Wenn Security-Mitarbeiter sehen, dass jemand eine Straftat begeht, dürfen sie den Verdächtigen so lange festhalten, bis die Polizei eintrifft. Sie müssen den Täter demnach auf frischer Tat ertappen. Außerdem muss eine Straftat vorliegen und nicht nur eine Ordnungswidrigkeit. Ihr Verhalten muss immer verhältnismäßig und angemessen sein. „Das sieht in der Praxis so aus: Wenn jemand beispielsweise randaliert oder pöbelt, dann ruft das Bewachungsunternehmen die Polizei. Je nach Schwere der Tat entscheiden dann die Polizeikräfte über das weitere Vorgehen“, berichtet Jörg Radek. Er macht zudem klar: „Ein privater Sicherheitsdienst kann für seinen Auftraggeber zwar ein Hausverbot aussprechen. Kommt jemand dem jedoch nicht nach und kehrt wieder zurück, ist das Erteilen eines Platzverweises dann immer noch die Sache der Polizei.“

Jörg Radek, Vorstandsvorsitzender der GdP für die Bundespolizei und stellvertretender Bundesvorsitzender

© GdP-Bundespolizei

Einsatz an Bahnhöfen und Flughäfen

An Bahnhöfen macht es zum Beispiel Sinn, dass private Sicherheitsdienste die Polizei bei der Bekämpfung von Vandalismus unterstützen: „Die Sicherheitsdienste sind für mehr Ordnung am Bahnhof zuständig – die Sicherheit muss aber durch die Bundespolizei garantiert werden“, betont Jörg Radek. Er ärgert sich darüber, wie die Situation bei der Handgepäckskontrolle an Flughäfen wahrgenommen wird. Denn aus finanziellen Gründen wurde die Kontrolle in die Hände privater Sicherheitsfirmen gelegt. „Als Gewerkschaft der Polizei haben wir die Privatisierung der Luftsicherheit immer sehr kritisch gesehen“, erklärt er. „Dahinter steckte der Gedanke: Wir überlassen das den Privaten und es wird alles besser.“ Doch die Sicherheitsdienste kooperieren nicht immer mit der Bundespolizei. So hat die Polizei keinen Einfluss darauf, ob es an einem Tag genügend Sicherheitspersonal gibt oder ob die Beschäftigten ausreichend ausgebildet sind. Die Bundespolizei ist zudem nicht zuständig für die Staus bei den Sicherheitskontrollen: „Derjenige, der die Gewinne abschöpft, ist allein verantwortlich dafür, weil er auch den Personaleinsatz steuert“, führt Radek aus. Die Bundespolizisten, die die Reisenden hinter der Sicherheitskontrolle sehen, sollen lediglich verhindern, dass jemand die Kontrolle durchbricht.

Personalauswahl bei Sicherheitsdiensten muss besser werden

Auf die Zusammenarbeit mit den privaten Sicherheitsdiensten kann und sollte die Polizei jedoch nicht verzichten. Jörg Radek: „Wir haben eine enge Kooperation mit dem Bundesverband des Bewachungs- und Sicherheitsgewerbes. Und auch mit dem Deutschen Städtetag gibt es eine gemeinsame Vereinbarung.“ Doch bei der Auswahl ihrer Beschäftigten müssten die privaten Sicherheitsdienste besser werden, meint der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende. „Das ist für uns ein immerwährender Kritikpunkt: Wir erwarten sowohl von den Firmen als auch vom eingesetzten Personal Zuverlässigkeit.“

WL (30.08.2019)

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