Taschendiebstahl und Geldkartenklau
Wie viele Fälle wurden im Jahr 2019 angezeigt?
Die Zahl der Taschendiebstähle ist 2019 zurückgegangen
© Gerhard Seybert/stock.adobe.com
Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2019 zeigt: Fälle von Taschendiebstahl und Diebstahl bargeldloser Zahlungsmittel wie EC- oder Kreditkarten haben im Jahr 2019 leicht abgenommen.
Taschendiebstahl
Der Taschendiebstahl wird in der Kriminalstatistik unter „Diebstahlskriminalität“ geführt. Nachdem die Anzahl 2015 den höchsten Wert seit vielen Jahren erreicht hatte, nahmen die Fälle 2016 erstmals wieder ab – um zwei Prozent. Im Jahr 2019 wurden insgesamt 94.106 Taschendiebstähle von der Polizei erfasst, worunter der Diebstahl aus am Körper getragenen Taschen fällt. Das sind 10.090 weniger als im Vorjahr. Somit ist die Fallzahl um weitere 9,7 Prozent zurückgegangen. Am häufigsten wird in Großstädten gestohlen, an Orten, wo viele Menschen unterwegs sind, etwa in Fußgängerzonen und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf Märkten, Messen und Großveranstaltungen.
Das große Problem beim Taschendiebstahl: Oft handelt es sich um professionelle reisende Täter. Das zeigt sich auch daran, dass der Großteil der Tatverdächtigen zum Tatzeitpunkt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaß. Das erschwert die Ermittlungsarbeit. Die Aufklärungsquote bei Taschendiebstahlbetrug 2019 nur 5,4 Prozent und ist damit noch geringer als im Vorjahr (2018: 5,7 Prozent).
Diebstahl von unbaren Zahlungsmitteln
Im Jahr 2019 gab es insgesamt 97.279 Fälle von Diebstahl unbarer Zahlungsmittel wie EC- oder Kreditkarten (2018: 106.240). Die Aufklärungsquote ist mit 8,4 Prozent in etwa gleich geblieben. Beim Betrug im unbaren Zahlungsverkehr werden EC- oder Kreditkarten gestohlen und beispielsweise beim elektronischen Lastschriftverfahren eingesetzt (ohne Nutzung der PIN). Eine andere Betrugsmöglichkeit ist das Auslesen der Kartendaten sowie das Ausspähen der PIN, etwa durch das „Skimming“ am Geldautomaten. Anschließend werden Kartendubletten erstellt, mit denen im Ausland mithilfe der PIN Geld vom Konto des Opfers abgehoben wird.
Im Jahr 2019 wurden 59.109 Fälle von Betrug bzw. Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel registriert – 2018 waren es noch 62.067. Ob sich tatsächlich weniger Fälle ereignet haben oder nur die Bereitschaft, solche Delikte anzuzeigen, gesunken ist, ist nicht nachvollziehbar. Da sich die Spuren der Täter im Internet relativ gut verfolgen lassen, liegt die Aufklärungsquote bei immerhin 30 Prozent. Die Entwicklung zeigt, wie wichtig ein verantwortungsvoller Umgang mit persönlichen Daten im Internet ist.
MW, KF, SBa (31.07.2020)
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