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Vorsicht, Starkstrom und Zugbetrieb!

Diese Partynacht wird Vanessa Vaske nicht vergessen: Die junge Frau kletterte gemeinsam mit einem Bekannten in den frühen Morgenstunden auf einen abgestellten Zug am Osnabrücker Güterbahnhof. Das Gelände liegt neben einer Diskothek, in der Vanessa zuvor gefeiert hatte. Heute sagt sie, dass sie sich wahrscheinlich die Sterne angucken wollten. Genau weiß sie das allerdings nicht mehr – doch nicht etwa, weil sie einen Filmriss hatte. Sie war bei dem Vorfall nüchtern. Sondern weil sie beim Heraufklettern einen starken Stromschlag bekam. Sie wurde anschließend in eine Unfallklinik gebracht und fünf Mal operiert. Vanessa hatte Glück und überlebte. Doch bis heute zeichnen Narben ihren Körper.

Vorsicht, Starkstrom und Zugbetrieb!

Bahnanlagen sind keine Spielplätze oder Fotomotive

Der Starkstrom, der durch Oberleitungen fließt, kann lebensgefährlich sein

© Daniel Ernst/stock.adobe.com

 

Diese Partynacht wird Vanessa Vaske nicht vergessen: Die junge Frau kletterte gemeinsam mit einem Bekannten in den frühen Morgenstunden auf einen abgestellten Zug am Osnabrücker Güterbahnhof. Das Gelände liegt neben einer Diskothek, in der Vanessa zuvor gefeiert hatte. Heute sagt sie, dass sie sich wahrscheinlich die Sterne angucken wollten. Genau weiß sie das allerdings nicht mehr – doch nicht etwa, weil sie einen Filmriss hatte. Sie war bei dem Vorfall nüchtern. Sondern weil sie beim Heraufklettern einen starken Stromschlag bekam. Sie wurde anschließend in eine Unfallklinik gebracht und fünf Mal operiert. Vanessa hatte Glück und überlebte. Doch bis heute zeichnen Narben ihren Körper.

Risiko wird deutlich unterschätzt

Vanessa ist kein Einzelfall. Wie die Bundespolizei berichtet, kommt es etwa einmal im Monat zu einem Bahnstromunfall, weil Kinder oder Jugendliche, aber auch Erwachsene auf Waggons und Strommasten klettern oder auf S-Bahnen surfen – also sich an der Außenseite eines fahrenden Zuges festklammern oder versuchen, während der Fahrt darauf zu stehen. Doch weshalb begeben sie sich überhaupt in eine solche Gefahr? Die Bundespolizei vermutet: Die meisten Menschen unterschätzen schlichtweg das Risiko, das von den Oberleitungen an Bahngeländen ausgeht oder wissen gar nicht, dass sie sich in Lebensgefahr bringen. Denn die Oberleitungen haben eine Spannung von 15.000 Volt und eine Stromstärke von über 1.000 Ampere. Diese Kombination ist in der Lage, die Luft zu überspringen und einen Menschen wie einen Blitz zu treffen, wenn er sich auf weniger als 1,5 Meter nähert. Man muss die Leitungen also nicht einmal berühren, um sich ernsthaft zu verletzen oder sogar zu sterben. Zum Vergleich: Der Strom, der zuhause aus der Steckdose kommt, hat nur eine Stärke von rund 230 Volt.

Gegenstände oder Flüssigkeit als „Leiter“

Neben Unterführungen und Bahnübergängen dienen Überführungen wie etwa Brücken dazu, dass man die Gleise unbeschadet überqueren kann. Sie sind so konstruiert, dass der Sicherheitsabstand zu den Oberleitungen groß genug ist, damit für die Reisenden keine Gefahr besteht. Doch auch sie verleiten immer wieder zu leichtsinnigen Aktionen: Versucht man von einer Überführung aus, die Leitungen mit einem Stock, Draht oder einem ähnlichen länglichen Gegenstand zu berühren, bringt man sich in Gefahr, selbst wenn man die Oberleitungen gar nicht erreichen kann. Kommt man mit dem Gegenstand auf weniger als 1,5 Meter heran, dienen sie als Leiter und es kommt ebenfalls zu einem Spannungsüberschlag beziehungsweise einem Blitz. Gleiches gilt übrigens für Flüssigkeiten: Wer beispielsweise versucht, Wasser auf die Oberleitungen zu schütten, kann im schlimmsten Fall auch einen Stromschlag bekommen.

Weitere Gefahren an Bahnhöfen und Bahnanlagen

Um über die Gefahren aufzuklären, die von Bahn-Oberleitungen ausgehen, hat die Bundespolizei die Kampagne „Achtung Bahnstrom! 15 000 Volt sind tödlich – Sucht Euch was Anderes“ entwickelt. Teil dessen ist auch ein umfangreiches Medienpaket, das für Unterrichtszwecke in Schulen genutzt werden kann.

Rund um einen Bahnhof ist der Starkstrom, der durch die Oberleitungen fließt, nicht die einzige Gefahr. Auch Züge sind ein Risiko, sofern man sich nicht an die Regeln hält. Für den ein oder anderen scheint es berechenbar und unproblematisch zu sein, schnell ein Foto im Gleis zu schießen oder eine Abkürzung über die Schienen zu nehmen. Doch die Bundespolizei warnt: Bei solchen Aktionen droht Lebensgefahr! Denn anders als Fahrzeuge auf der Straße können Züge ihren Hindernissen nicht ausweichen und haben zum Teil einen Bremsweg von 1.000 Metern. Was hinzu kommt: ICEs haben selbst bei einer Durchfahrt durch den Bahnhof noch eine Geschwindigkeit von etwa 160 Stundenkilometern. Bemerkt man den sich fast lautlos nähernden Zug also zu spät, ist die Gefahr groß, erfasst zu werden. Durch den entstehenden Luftsog können zudem unmittelbar an der Bahnsteigkante befindliche Gegenstände in Bewegung geraten und Verletzungen hervorrufen oder der Sog zieht einen sogar auf die Gleise, wenn man zu wenig Abstand hält. Auf ihrer Webseite informiert die Bundespolizei ausführlich über diese und weitere Gefahren an Bahnhöfen beziehungsweise Bahngleisen. Hier warnt sie auch davor, Gleise zu Werbezwecken zu fotografieren. Denn dabei werden oft Personen auf Bahnanlagen dargestellt. Dadurch kann der Eindruck entstehen, dass es sich auf den Gleisen sorglos balancieren und herumspazieren lässt.

Helfen? Nur wenn keine Gefahr droht!

Normalerweise gilt: Ist ein Mensch verletzt, muss man Erste Hilfe leisten. Doch Unfälle an Bahngleisen sind ein ganz besonderer Fall. Denn durch das Betreten des Geländes bringt man sich unter Umständen selber in Gefahr. Daher rät die Bundespolizei, sich der verletzten Person nicht einfach zu nähern, sondern sofort die „112“ anzurufen und im besten Fall auch die Hotline der Bundespolizei (0800-6888-000) zu wählen. Denn dadurch wird der Bahnstrom rund um den Unfallort abgestellt, der Zugverkehr angehalten und die Rettungskräfte werden informiert. Erst wenn zweifelsfrei feststeht, dass die bahnstromführende Oberleitung abgeschaltet ist, dürfen sich die Helferinnen und Helfer dem Bereich nähern.

MW (25.01.2019)

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