Einbruchschutz – Tipps zum richtigen Verhalten
Wie verhalte ich mich nach einem Einbruch?
Man sollte Ruhe bewahren und die Polizei rufen. Außerdem ist es wichtig, möglichst nichts anzufassen, da sonst Spuren zerstört werden können. Erst wenn die Spurensicherung der Polizei da war, sollte man anfangen aufzuräumen. Details klärt man am besten mit den Beamten vor Ort.
Was ist ein Wertgegenstandsverzeichnis und was bringt es?
Ein Wertgegenstandsverzeichnis enthält eine Auflistung der Wertgegenstände inklusive Kaufdatum, besonderen Merkmalen und am besten auch noch Fotos. Besonders bei Schmuckstücken sind Fotos sinnvoll. Das Verzeichnis gibt im Einbruchsfall einen Überblick, was gestohlen wurde. Außerdem kann das Verzeichnis der Polizei bei den Ermittlungen helfen. Auch um die Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen ist ein Wertgegenstandsverzeichnis sinnvoll.
Kommt die Hausratversicherung immer für Schäden durch Einbrüche auf?
Das kommt darauf an. Man sollte sich auf jeden Fall erkundigen, ob und welche Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssen, damit die Versicherung greift. Manche Versicherungen zahlen etwa nur bei eindeutigen Einbruchsspuren, zum Beispiel bei aufgebrochenen Türen oder Fenstern. Kommt ein Einbrecher aber durch ein offenes oder gekipptes Fenster oder eine nicht abgeschlossene Tür hinein, kann es unter Umständen Probleme geben – dann liegt die Beweislast häufig beim Kunden. Generell sollte man regelmäßig prüfen, ob die Höhe der Versicherungssumme noch ausreicht oder ob man unterversichert ist.
Wie schütze ich mein Haus oder meine Wohnung durch richtiges Verhalten, wenn ich in den Urlaub fahre?
Wichtig ist es, das Zuhause trotzdem bewohnt aussehen zu lassen. Bitten Sie Nachbarn auf Haus und Wohnung zu achten, den Briefkasten zu leeren, die Blumen zu gießen, vielleicht auch mal in der Einfahrt zu parken. Mithilfe von Zeitschaltuhren kann man Rollläden hinauf- und hinunterfahren oder aber auch das Licht an- und ausschalten. Alles was Anwesenheit simuliert, kann helfen, einen Einbruch zu vermeiden. Auf keinen Fall sollten Zettel an der Haustür angebracht werden, dass etwa Pakete die nächsten zwei Wochen bei den Nachbarn abgegeben werden sollten oder ähnliche Abwesenheitsnachrichten auf dem Anrufbeantworter oder auf Facebook hinterlassen werden.
SW (29.05.2015)
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