Der Außenbereich sollte sanft, aber dauerhaft beleuchtet sein
Der Außenbereich sollte sanft, aber dauerhaft beleuchtet sein

Beleuchtung im gewerblichen Bereich

Mehr Licht, mehr Sicherheit

Einbrüche in Gewerbeimmobilien finden meist nachts und am Wochenende statt, wenn keiner der Angestellten vor Ort ist. In den Wintermonaten ist die Zahl besonders hoch. Denn bei Dunkelheit ist das Entdeckungsrisiko deutlich geringer.
Parkplätze oder Lieferzufahrten, die gar nicht oder unzureichend ausgeleuchtet sind, wirken auf jeden Täter wie eine Einladung. Neben mechanischen und elektronischen Maßnahmen spielt daher auch die richtige Beleuchtung eine wichtige Rolle, wenn man eine Gewerbeimmobilie vor Einbruch sichern möchte.

Sanfte dauerhafte Beleuchtung

Der Außenbereich einer Gewerbeimmobilie sollte im besten Fall sanft, aber dauerhaft beleuchtet sein. Dadurch können die Täter von Anwohnern oder Passanten besser gesehen werden. Dazu gehört auch, Hecken und Büsche regelmäßig zurückzuschneiden, damit sie den Einbrechern nicht als Sichtschutz dienen. Ein wichtiger Grundsatz lautet: Die Beleuchtung allein ersetzt keine technischen Sicherungen! Ist ein Einbrecher dazu in der Lage, ein gewöhnliches Fenster innerhalb weniger Sekunden aufzubrechen, wird er sich nur durch Licht nicht abschrecken lassen. Grundsätzlich sollte man im Außenbereich darauf achten, die Beleuchtungskörper sabotagesicher in mindestens drei Metern Höhe anzubringen, damit die Täter sie nicht gewaltsam ausschalten können. Die Schaltung der Beleuchtung kann auch automatisch erfolgen, etwa über Zeitschaltuhren, Dämmerungsschalter oder Bewegungsmelder. Zur bestmöglichen Abschreckung sollte die automatische Beleuchtung möglichst grell, vielleicht sogar flackernd ausfallen. Für besonders sicherheitskritische Bereiche kann außerdem eine zusätzliche Lichtalarmanlage sinnvoll sein. Um sicherzustellen, dass diese nur auf „echte“ Alarmsituationen reagiert, sollten der Erfassungswinkel und die Schaltsensibiliät jedoch unbedingt an die individuellen Bedingungen vor Ort angepasst werden.

Lampen in Innenräumen

Im Vergleich zum Privatbereich ist die Beleuchtung einzelner Räume mit dem Zweck der Anwesenheitssimulation bei Gewerbeimmobilien wenig sinnvoll. In Büros oder bei Firmen, die im Schichtdienst arbeiten, kann es zwar vorkommen, dass nachts noch jemand vor Ort ist. In der Regel ist das aber nicht der Fall – und das wissen auch die Täter. Stattdessen kann der Einsatz von Bewegungsmeldern oder präziser arbeitenden Präsenzmeldern (auch Präsenzsensoren genannt) sinnvoll sein. Diese sollten so eingestellt sein, dass sich Lampen im Innenbereich anschalten, sobald Personen erfasst werden. Doch auch hier ist Vorsicht geboten: Denn je nachdem wie intensiv die Täter das Gebäude zuvor observieren, kann so eine Maßnahme schnell als Simulation enttarnt werden. Ein grundsätzlicher Tipp ist, im Innenbereich auf Halogenlampen zu verzichten, denn sie werden mit der Zeit heiß und können sogar einen Brand verursachen. Besser geeignet sind Energiesparlampen und LED-Leuchten. Diese scheinen direkt nach dem Einschalten mit der vollen Lichtleistung und verfügen über eine höhere Langlebigkeit als herkömmliche Leuchtmittel. Ein zusätzlicher Vorteil: Sie verbrauchen deutlich weniger Strom.

In Innenräumen können Bewegungsmelder eingesetzt werden

© Alexkarankevich/stock.adobe.com

Smarte Lichtsteuerung

Moderne Lichtmanagement-Systeme ermöglichen Gewerbetreibenden eine smarte Steuerung der Beleuchtung von einzelnen Räumen bis hin zu ganzen Gebäudekomplexen. Die Systeme arbeiten mithilfe von Sensoren, die an die Beleuchtung gekoppelt sind und sorgen dafür, dass die komplette Lichtsteuerung weitestgehend automatisiert erfolgt. Auf diese Weise werden nicht nur die Energiekosten gesenkt, sondern gleichzeitig der Komfort und die Sicherheit erhöht. Einrichten und steuern lässt sich das smarte Lichtmanagement über spezielle Apps am Desktop-PC, Tablet oder Smartphone.
KF (27.04.2023)

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