Sicherheitsrisiko Mensch
Verhaltensfehler führen zu Sicherheitsmängeln in Unternehmen

Klare Regeln sind wichtig, zum Beispiel im Umgang mit Besuch
© Feteka, fotolia
„Wie schütze ich meinen Betrieb vor Einbruch und Datendiebstahl?“ Mit dieser Frage gehen viele Unternehmer leichtfertig um. Der tägliche Betrieb mit seinen Herausforderungen nimmt alle Energie von Unternehmern und Mitarbeitern in Anspruch. Dennoch hat das Thema Sicherheit für jedes Unternehmen eine hohe Relevanz: Es kann geradezu überlebenswichtig sein.
Joachim Zieschang ist Erster Kriminalhauptkommissar (EKHK) und Referatsleiter „Technische Prävention/Polizeiliche Beratung“ in der „Zentralstelle für polizeiliche Prävention“ des Landeskriminalamtes Sachsen. Er berät mit einem Beratungsteam Unternehmen in Fragen des Gebäude- und Datenschutzes. Seine Erfahrung ist: Zwei Drittel aller Sicherheitsmängel können ohne finanziellen Aufwand beseitigt werden, allein durch die Veränderung von organisatorischen Abläufen. Zieschang und sein Beratungsteam analysieren die Schwachstellen des Unternehmens individuell und vor Ort. Danach sprechen sie ihre Empfehlungen aus. Anschließend liegt es in der Hand des Unternehmens, diese auch konsequent umzusetzen. „Leider gerät die Erkenntnis für die Notwendigkeit der Sicherheitsmaßnahmen im Unternehmen so schnell wieder in Vergessenheit wie sie gereift ist“, erklärt Zieschang. „Daher haben wir geplant, zwei bis drei Jahre nach der Beratung noch einmal in den Betrieb zu gehen, um zu schauen, welche unserer Empfehlungen umgesetzt wurden und wo noch weiterer Verbesserungsbedarf besteht.
Das Verhalten jedes Einzelnen ist entscheidend
In der Umsetzung bedeutet es, dass genaue Regeln festgelegt werden, wie sich jeder Mitarbeiter sicherheitstechnisch zu verhalten hat. Dadurch weiß jeder, in welchem Rahmen er sich bewegen kann und muss. Das Wichtigste ist, den Faktor Mensch in das Sicherheitskonzept einzubeziehen.
- Vorschriften zur mechanischen Sicherung des Gebäudes können z. B. so lauten: Nach dem Betreten des Betriebes wird die Tür hinter sich geschlossen. Nach Beendigung der Arbeit verschließt der Letzte im Betrieb die Fenster und Türen und stellt die Alarmanlage scharf.
- In einem Unternehmen sollte es außerdem klare Regeln zur elektronischen Datenverarbeitung geben. Oft ist die Verwendung von privaten Datenträgern nicht geklärt und dienstliche stehen nicht zur Verfügung.
- Betriebsabläufe dürfen nicht an Dritte ausgeplaudert werden, wie beispielsweise wie viel Geld im Betrieb liegt, an welchem Projekt man gerade arbeitet oder für welches Projekt man sich gerade bewirbt.
- Die festgelegten Regeln müssen kommuniziert, eingehalten und kontrolliert werden. Wenn jemand dagegen verstößt, müssen Sanktionen folgen. Dabei ist es wichtig, dass die Belehrungen regelmäßig mindestens einmal im Jahr erfolgen und der Mitarbeiter die Kenntnisnahme schriftlich quittiert.
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