Bund und Länder fördern Maßnahmen zum Einbruchschutz
Bund und Länder fördern Maßnahmen zum Einbruchschutz

Teil 3: Die häufigsten Fragen rund um Fördermöglichkeiten

Einbruchschutz – Tipps zur finanziellen Förderung

Um sich vor Einbrechern zu schützen, raten die polizeilichen Beratungsstellen dazu, Fenster und Türen einbruchhemmend nachrüsten zu lassen. Dafür kann man sich zinsgünstig Geld bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) leihen. Günstige Kredite sind für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz erhältlich. Die meisten Fördermöglichkeiten zum Einbruchschutz bietet die KfW über das Programm „Altersgerecht Umbauen“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen an. Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, bietet die KfW nur über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für den Einbau einbruchhemmender Fenster an.

Wer kann Förderanträge stellen?

Gefördert werden alle Personen, die in Barrierereduzierung oder Einbruchschutz investieren. Dies können zum Beispiel Privatpersonen (Eigentümer und Mieter) oder Eigentümergemeinschaften sein.

Wie wird genau gefördert?

Eine Wohneinheit kann einen Kredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro beantragen. Der Kredit wird zu 100 Prozent ausgezahlt. Man kann ihn in einer Summe oder in Teilbeträgen abrufen. Wichtig ist, dass dies innerhalb von 12 Monaten nach Zusage des Kredits geschieht. Eine Verlängerung ist bis zu 36 Monaten möglich. Allerdings muss ab dem 13. Monat nach dem Zusagedatum eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,15 Prozent pro Monat gezahlt werden.

Von wem erhält man die Fördergelder?

Die Förderzuschüsse kann man direkt bei der KfW-Bankengruppe beantragen. Ein genehmigter Kredit würde dann über die Hausbank laufen. Auf der KfW-Webseite sind alle Informationen rund um die Förderung zusammengefasst: www.kfw.de/einbruchschutz

Was genau wird gefördert?

Die KfW-Kredite kann man für viele Maßnahmen beantragen, die den Einbruchschutz am Wohneigentum erhöhen. Dazu gehören einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, einbruchhemmende Garagentore und -zugänge, Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, z. B. in Form von Türzusatzschlössern, Querriegelschlössern oder Kastenriegelschlössern. Auch Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren wie z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, abschließbare Fenstergriffe, Bandseitensicherungen und Pilzkopfverriegelungen können über einen KfW-Kredit gefördert werden. Dies gilt auch für einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen und für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen. Schließlich gehören auch Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smart­Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion zu den Leistungen, die über einen KfW-Kredit finanziert werden können.

Was kann nicht gefördert werden?

Infraschallanlagen bzw. Luftdruck-, Luftvolumensysteme oder Raumresonanzfrequenzgeräte sind von der KfW-Förderung zum Einbruchschutz ausgeschlossen. Sie werden zwar oftmals als Alarmanlagen beworben, aber für sie existieren derzeit keine Anwendungsregeln beziehungsweise Normen.

Was ist zu beachten, wenn man einen Antrag zur Förderung stellen möchte?

Die Förderung muss vor Vorhabensbeginn beantragt werden. Im KfW-Zuschussportal ist genau erläutert, wie der Antragsprozess funktioniert. Wichtig ist auch, dass alle Maßnahmen zum Einbruchschutz durch spezialisierte Fachunternehmen ausgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Außerdem sollte man beachten, dass der Einbau neuer einbruchhemmender Fenster und Fenstertüren nur über die KfW-Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Kreditprogramm für Wohngebäude gefördert wird. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt dort bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Hier kann man für seine neuen Fenster also einen echten Zuschuss erhalten.

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Programm „Altersgerecht Umbauen“

Das Programm „Altersgerecht Umbauen“ des Bundesministeriums des Innern und für Heimat unterstützt auch Maßnahmen im Bereich Einbruchsicherheit. 2023 standen für das Programm 75 Millionen Euro zur Verfügung. Im Bundeshaushalt für das Jahr 2024 wurden die Mittel auf 150 Millionen Euro verdoppelt.

Weitere Förderprogramme

Weitere Fördermöglichkeiten für Maßnahmen zum Einbruchschutz findet man in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie über den Suchbegriff „Einbruch“: https://www.foerderdatenbank.de. Dort sind auch Förderprogramme einiger Bundesländer aufgeführt. Auch auf kommunaler Ebene werden vereinzelt Maßnahmen zum Schutz gegen Einbruchschutz in Form von Zuschüssen gefördert. Ein Beispiel ist das Einbruchschutzprogramm im Bundesland Schleswig-Holstein. Dort erhält man derzeit Zuschüsse bis zu 1.550 Euro für Investitionen in den Einbruchschutz.

Vier Schritte zur Förderung:

  • Lassen Sie sich von der Polizei kostenlos beraten! Kriminalpolizeiliche Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf der Präventionswebsite polizeideinpartner.de im Auswahlmenü unter „Service“ – „Beratungsstellen“.
  • Stellen Sie vor Beginn der Baumaßnahme einen Förderantrag im KfW-Zuschussportal: https://public.kfw.de/zuschussportal-web
  • Beauftragen Sie nur spezialisierte Fachunternehmen, nachdem Sie die Zusage von der KfW erhalten haben! Auch hier können die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen weiterhelfen.
  • Lassen Sie sich vom Fachunternehmen den fachgerechten Einbau aller durchgeführten Maßnahmen schriftlich mit der Fachunternehmerbestätigung bescheinigen, möglichst auch beim Einbau mechanischer Sicherheitstechnik.

WL (30.08.2024)

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