Autofahren im Ausland
Promillegrenzen, Winterreifenpflicht, Rauchverbot
Vor der Fahrt sollte man sich über die Bestimmungen im Zielland informieren
© nickolya, Adobe Stock
Für viele Reisende ist das Auto das Verkehrsmittel der Wahl, wenn es in den Urlaub geht. Wer ins Ausland fährt, sollte sich jedoch unbedingt über die Verkehrsvorschriften im Zielland und den zu durchfahrenden Ländern auf dem Weg dorthin informieren. Denn diese können von den deutschen Regelungen abweichen. Wer sich nicht daran hält, muss mit zum Teil sehr hohen Bußgeldern rechnen.
Lichtpflicht am Tag
In vielen Ländern müssen Autofahrerinnen und Autofahrer ganzjährig auf allen Straßen das Licht einschalten – auch am Tag. In Italien, Rumänien, Russland und Ungarn gilt diese Vorschrift zumindest für Autobahnen und Straßen, die sich außerorts befinden. In den skandinavischen Ländern, der Schweiz und in Italien reicht es aus, wenn das Tagfahrlicht eingeschaltet ist. Für die anderen Länder mit Lichtpflicht sind nach Angaben des ADAC keine ausdrücklichen Regelungen bekannt, welches Licht eingeschaltet sein muss. Sicherheitshalber empfiehlt der Verkehrsclub daher, dort immer mit Abblendlicht zu fahren. In Kroatien und Moldawien muss das Abblendlicht nur in den Wintermonaten auch am Tag eingeschaltet sein. Die Höhe des Bußgelds bei einem Verstoß fällt sehr unterschiedlich aus. Während man in Lettland nur mit einer Zahlung von unter 10 Euro rechnen muss, können in Norwegen schnell über 150 Euro fällig werden.
Promillegrenzen
Wie in Deutschland liegt die Promillegrenze in den meisten europäischen Ländern bei einem Wert von maximal 0,5 Promille. Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger sowie für Berufskraftfahrer können die Grenzwerte jedoch geringer ausfallen. Die Bußgelder sind beim Verstoß unterschiedlich hoch. Am strengsten sind die Regelungen in Tschechien und Ungarn. Hier gilt die 0,0-Promillegrenze für alle Autofahrerinnen und Autofahrer. Wer sich nach dem Alkoholkonsum in Tschechien ans Steuer setzt, dem droht eine Geldstrafe ab 100 Euro. In Ungarn kann das Bußgeld bei bis zu 970 Euro liegen.
Winterreifenpflicht
In Italien dürfen während der Sommermonate in der Regel keine Winterreifen mehr aufgezogen sein. Das Verbot gilt sowohl für Autos als auch für Anhänger. Von Mitte Mai bis Mitte Oktober dürfen Winter- oder Ganzjahresreifen nur dann gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der einem festgesetzten Geschwindigkeitsindex entspricht (Zulassungsbescheinigung Teil I). Motorräder sind von der Regelung nicht betroffen.
Welche Winterreifen-Bestimmungen es in anderen Ländern gibt, hängt vom Wetter, der Jahreszeit und der Straßenbeschilderung ab. In den Niederlanden ist man beispielsweise nicht verpflichtet, Winterreifen aufzuziehen. In Frankreich besteht keine generelle Pflicht, allerdings können Schneeketten durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben sein. In Bulgarien ist eine wintertaugliche Bereifung vom 15. November bis zum 1. März erforderlich. Das können sowohl Winter- als auch Ganzjahres- oder Sommerreifen sein. Eine interaktive Übersichtskarte über die Regelungen im europäischen Ausland gibt es auf der Webseite des Europäischen Verbraucherzentrums.
Rauchverbot
In manchen Ländern ist das Rauchen während der Autofahrt verboten. In England, Wales und Schottland gilt das beispielsweise dann, wenn unter 18-Jährige im Fahrzeug sitzen. In Italien müssen sich Reisende an das Rauchverbot halten, wenn Minderjährige oder Schwangere mitfahren. In Zypern liegt die Altersbegrenzung niedriger: Sitzt ein Kind oder Jugendlicher unter 16 Jahren mit im Auto während geraucht wird, muss mit einem Bußgeld gerechnet werden. In Griechenland ist die Regelung etwas weniger streng. Hier ist das Rauchen nur untersagt, wenn Kinder unter 12 Jahren dabei sind. In einigen anderen Ländern wird derzeit noch über ein Rauchverbot diskutiert. Daher sollte man sich vor Reiseantritt über den aktuellen Stand der Debatte informieren.
Reisevollmacht für Kinder
Kinder und Jugendliche verreisen nicht immer mit beiden Eltern – sondern auch mal nur mit einem Elternteil, anderen Verwandten, Freunden oder dem Sportverein. Es ist daher ratsam, dass alle Erziehungsberechtigten eine Vollmacht für das Kind ausfüllen, denn in manchen Ländern kann es sonst an der Grenze zu Problemen kommen. In Europa betrifft dies insbesondere Bosnien & Herzegowina, Griechenland, Großbritannien, Kroatien, Mazedonien, Slowenien und Serbien. Der ADAC stellt eine Vorlage für eine Vollmacht zum Download zur Verfügung. Dies ist kein amtliches Dokument sondern eine Empfehlung. In Bosnien & Herzegowina, Mazedonien und Griechenland muss die Vollmacht zusätzlich amtlich beglaubigt werden. Für Serbien empfiehlt der ADAC die Beglaubigung. Zusätzlich zur Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde mitgeführt werden. Die jeweilige Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) des Reiselandes informiert darüber, welche Vorschriften gelten.
Weitere Regelungen
- In Italien müssen Anhänger mit einem Aufkleber gekennzeichnet sein, der die höchstzulässige Geschwindigkeit ausweist.
- In einigen Ländern besteht ein Verbot für Radarwarner oder die Verpflichtung, eine oder auch mehrere Warnwesten mitzuführen.
- In Paris sowie im Großraum Grenoble, Lyon, Lille und Straßburg wurden Umweltzonen eingerichtet. Diese dürfen nur befahren werden, wenn man eine „Crit’Air“-Vignette besitzt. Es reicht nicht aus, dass das Fahrzeug die Voraussetzungen für die Zuteilung der Vignette theoretisch erfüllen würde.
MW (26.01.2018)
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