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Das sichere Fahrrad

Sicherheitstechnisch gibt es keine Unterschiede zwischen einem Erwachsenen-und einem Kinderfahrrad. In Deutschland müssen sie alle eine festgelegte Mindestausstattung vorweisen, um sich im Straßenverkehr bewegen zu dürfen.

Die richtige Ausrüstung für den Straßenverkehr

Verkehrssicheres Fahrrad

© www.pd-f.de / Bernd Bohle

 

Sicherheitstechnisch gibt es keine Unterschiede zwischen einem Erwachsenen-und einem Kinderfahrrad. In Deutschland müssen sie alle eine festgelegte Mindestausstattung vorweisen, um sich im Straßenverkehr bewegen zu dürfen.

Alle Fahrräder, die sich im Straßenverkehr bewegen, müssen ausgestattet sein mit:

  • einer funktionstüchtigen Beleuchtung: Fahrräder benötigen einen Dynamo, der sowohl den Frontscheinwerfer als auch das Rücklicht mit Strom versorgt. Alternativ sind mittlerweile aber auch abnehmbare Akku- und Batterieleuchten erlaubt, die das Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes haben („K-Nummer“). Sie müssen bei Dämmerung und Dunkelheit bzw. bei schlechten Sichtverhältnissen mitgeführt und am Fahrrad angebracht werden.
  • einem Frontscheinwerfer: Fahrräder müssen mit mindestens einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer (weißes Abblendlicht) ausgerüstet sein. Dieser muss so eingestellt werden, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet. Er darf zusätzlich mit Tagfahrlicht- und Fernlichtfunktion ausgestattet sein. Blinkende Modelle sind unzulässig.
  • weißem Rückstrahler: Dieser muss nach vorne wirken, darf aber auch im Scheinwerfer integriert sein.
  • einem Rücklicht: An der Rückseite muss mindestens eine rot leuchtende Schlussleuchte vorhanden sein. Sie darf über eine Bremslicht- und Standlichtfunktion verfügen. Blinkende Modelle sind unzulässig.
  • rotem Rückstrahler: Es muss mindestens ein nicht dreieckiger Rückstrahler (Kategorie „Z“) verbaut sein. Dieser kann auch in der Schlussleuchte integriert sein.
  • Speichenreflektoren: Zwei pro Rad sind Pflicht. Alternativ sind ringförmig zusammenhängende retroreflektierende weiße Streifen an Reifen bzw. Felgen oder in den Speichen von Vorder- und Hinterrad erlaubt bzw. weiß retroreflektierende Speichen oder Speichenhülsen an jeder Speiche.
  • zwei gelben Pedalrückstrahlern (nach vorne und hinten).
  • zwei unabhängig wirkenden Bremsen (je eine pro Rad).
  • einer funktionierenden Klingel (keine Hupe).

Sicherheit hat ihren Preis

Kleinstkinderräder zählen als Spielzeug und nicht als Fahrräder. Sie dürfen nur auf Gehwegen ohne Gefährdung der Fußgänger verwendet werden und müssen auch nicht den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen für Fahrräder im Straßenverkehr genügen.

Der Polizist und Verkehrsexperte Joachim Schalke, der sich auch beim Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) engagiert, rät, beim Fahrradkauf zu einem Fachhändler zu gehen, um sich beraten zu lassen. Sein Tipp: lieber ein bisschen mehr Geld in die Hand nehmen, vor allem bei den Kinderfahrrädern: „Ich sehe immer wieder in meiner Arbeit Kinder, die mit mangelhaften Helmen und defekter Lichtanlage auf den Straßen unterwegs sind.“ Es gibt heute sehr gute Fahrräder, die über Jahre mitwachsen. Sie haben ihren Preis, sind aber auch ihr Geld wert. „Wir geben heute in Deutschland viel Geld für unsere Autos aus und beim Kinderfahrrad, so hat man den Eindruck, wird oft gespart“, resümiert Schalke.
Eine weitere Empfehlung, die er ausspricht, ist die Verwendung von Leuchtdioden (LED). Sie sind sehr leistungsfähig und es gibt sie auch mit Standlichtfunktion und als Tagfahrlicht. Beim Kauf eines Rades sollte man sehr aufmerksam sein, denn nicht alle Räder, die verkauft werden, genügen den Sicherheitsansprüchen. Wenn man von der Polizei angehalten wird und das Fahrrad ist nicht verkehrssicher, dann kann es eine mündliche oder monetäre Verwarnung geben. Das geschieht in Deutschland immer häufiger, denn wenn ein schwerer Unfall passiert, wird das Fahrrad von der Polizei beschlagnahmt. Sicherheitsmängel können für spätere Regress- oder Schadensersatzansprüche schwerwiegende Folgen haben.

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