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Medikamenten-Festpreise auch fürs Ausland

Immer mehr Menschen nutzen die Möglichkeit, Medikamente über das Internet zu bestellen. Der Versandhandel von Arzneimitteln nimmt stetig zu. Auch ausländische Apotheken bieten über das Internet Medikamente für den deutschen Markt an – zum Teil zu günstigeren Preisen. Warum sie dies jetzt nicht mehr dürfen und welche Unterschiede es generell zwischen Präsenz- und Versandapotheken gibt, erklärt Susanne Mauersberg vom Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin.

Keine Rabatte mehr möglich

Versandapotheken bieten eine Alternative zu Präsenz-Apotheken

© Herby Meseritsch, fotolia

 


Immer mehr Menschen nutzen die Möglichkeit, Medikamente über das Internet zu bestellen. Der Versandhandel von Arzneimitteln nimmt stetig zu. Auch ausländische Apotheken bieten über das Internet Medikamente für den deutschen Markt an – zum Teil zu günstigeren Preisen. Warum sie dies jetzt nicht mehr dürfen und welche Unterschiede es generell zwischen Präsenz- und Versandapotheken gibt, erklärt Susanne Mauersberg vom Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin.

Frau Mauersberg, warum dürfen Versandapotheken aus dem EU-Ausland keine Rabatte mehr auf rezeptpflichtige Medikamente für deutsche Verbraucher geben?

In Deutschland unterliegen rezeptpflichtige Medikamente einer Preisbindung, das heißt, sie dürfen überall nur zu einem festgelegten Preis angeboten werden. Versandapotheken im Ausland haben in der Vergangenheit beim Kauf dieser Medikamente häufig Rabatte gegeben oder Bonussysteme angewendet. Der Bundesgerichtshof hat aber vor kurzem in einem Urteil entschieden, dass die Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente auch für europäische Versandapotheken gilt. Die Bundesregierung hat außerdem ein Gesetz verabschiedet, dass die Preisbindung jetzt auch für ausländische Apotheken festlegt. Diese dürfen diese Arzneimittel also jetzt auch nicht mehr günstiger oder Kombination mit Rabattsystemen anbieten.

Was ist der Grund dafür? Ein Preiswettbewerb ist doch an sich nichts Schlechtes.

Mit dem Gesetz soll vermieden werden, dass die hier ansässigen Versandapotheken benachteiligt werden, weil sie sich an die Preisbindung halten müssen. Das Problem, das sich durch eine solches Urteil ergibt, ist Folgendes: Es geht hier nicht mehr nur um Deutschland, sondern um Europa. Es ist sehr ungewöhnlich und auch umstritten, andere Länder einfach dazu zu verpflichten, sich an solche individuellen nationalen Bestimmungen zu halten. Jeder Staat ist bei Medikamenten selbst für die Preisgestaltung verantwortlich – da gibt es europaweit verschiedene Modelle. Europarechtlich wird diese Sache mit Sicherheit nicht gut aufgenommen und es ist abzusehen, dass der Europäische Gerichtshof eingreifen wird. Im Prinzip spielt man mit einer solchen Gesetzgebung auf Zeit. Es wurde nicht über Alternativen nachgedacht, sondern man hat gesagt: Es bleibt erst einmal alles beim Alten und wir schauen, was passiert. Dabei wäre es wünschenswert gewesen, sich um eine Regelung zu bemühen, die dauerhaft Bestand hat. Dass gleiche Bedingungen für alle herrschen sollen ist grundsätzlich richtig. Gesetze sollten aber mit dem Anspruch gemacht werden, dass es eine gute, gerechte und sinnvolle Regel wird – und nicht, um auf Zeit zu spielen. Außerdem sendet man hier eine Doppelbotschaft. Einerseits sagt man „ja“ zu Europa und dem europäischen Markt. Andererseits formuliert man derartige Gesetze. Das ist einfach nicht stimmig.

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