Tatverdächtige auf freiem Fuß – warum?
„Untersuchungshaft hat nichts mit Strafe zu tun“
Klassische Haftgründe sind Flucht- und Verdunkelungsgefahr
© BortN66/stock.adobe.com
Der Fall einer geplanten Entführung eines 10-Jährigen auf dem Nachhauseweg in Velbert im März 2019 zeigt: Es gibt immer wieder Situationen, in denen Straftäter nicht festgehalten bzw. laufen gelassen werden – und das, obwohl er oder sie eindeutig identifiziert ist und kein Zweifel an der Tat oder zumindest der Tatabsicht besteht. Bei welchen Vergehen ist das der Fall? Kriminalhauptkommissar Lüder Fasche, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Bremen, klärt auf.
Herr Fasche, wann kommt ein Tatverdächtiger in Untersuchungshaft?
Laien muss oft erklärt werden, dass die Untersuchungshaft nichts mit Strafe zu tun hat, sondern lediglich der Verfahrenssicherung dient. Dem gegenüber steht die Unschuldsvermutung im Strafrechtssystem unseres Rechtsstaates: Eine Person gilt so lange als unschuldig, bis ihre Schuld gesetzlich nachgewiesen ist. Tatverdächtige nach einer Straftat wieder „laufen zu lassen“ ist also nichts Ungewöhnliches, sondern gewollt. In der Bundesrepublik gab es 2018 übrigens rund zwei Millionen Tatverdächtige. Dass diese nicht alle nach einer Straftat sofort weggesperrt werden können, liegt wohl auf der Hand. Es gibt also gute Gründe, gesetzlich zu regeln, wann Tatverdächtige bereits vor einem Gerichtsverfahren mit vorläufigen freiheitsentziehenden Maßnahmen belegt werden. Polizei und Justiz müssen sich da im Wesentlichen an die recht strengen gesetzlichen Bestimmungen der Strafprozessordnung (StPO) halten. Grundsätzlich sind solche vorläufigen Freiheitsentziehungen nur bei schwereren Straftaten vorgesehen. Klassische Haftgründe sind Flucht- und Verdunkelungsgefahr. In der StPO sind im einschlägigen Paragrafen 112 aber auch einige Straftaten genannt, die zur U-Haft führen können, ohne dass diese Haftgründe vorliegen, wie zum Beispiel Mord, Totschlag oder besonders schwere Brandstiftung.
Unter welchen Umständen wird ein Haftbefehl ausgesprochen?
Gelangen Polizei und Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass einer der genannten Haftgründe gegeben ist, muss der Fall dem Haftrichter vorgetragen und die beantragte Untersuchungshaft genau begründet werden. Grundbedingung für einen Haftbefehl ist, dass ein Richter oder eine Richterin den dringenden Tatverdacht für einen Tatverdächtigen bestätigt. Es reicht also nicht zu glauben, jemand habe eine schwere Straftat begangen, sondern es müssen objektive Tatsachen mit hoher Wahrscheinlichkeit dafür sprechen.
Kurztipps
Darauf sollten Sie achten, um Angriffen auf Ihren Computer mit...
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie Ihren Rechner und Ihre...
Das sollten Sie beachten, um bei der Wohnungssuche im Internet...
Das sollten Sie beachten, um Ihre Daten sicher in Cloud-Diensten zu...
Darauf sollten sie achten, wenn der Unterricht Ihrer Kinder zuhause...
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie Ihre Kinder oder Schüler vor...
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie im Urlaub mobile Geräte nutzen.
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie einen abgeschlossenen...
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie online bezahlen möchten.
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie von zuhause arbeiten.
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie von Spam-Mails in Ihrem...
Darauf sollten Sie bei der Partnersuche im Netz achten.
Diese Tipps helfen Ihnen, Social-Media-Kanäle sicher zu nutzen.
So verhindern Sie, dass der Einkauf nicht mit Frust endet.
Darauf sollten Sie bei der Passworterstellung achten.
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie Arzneimittel online bestellen.
Das sollten Sie beachten, wenn Sie Apps herunterladen und nutzen.
So schützen Sie Ihren PC vor Viren, Trojaner und „Phishing“
So schützen Sie Ihr Smartphone und Ihre Daten vor Hackern und Betrug.
Worauf Sie beim Einkauf im Internet achten sollten
Weitere Infos zum Thema Internet und Mobil
Wann mache ich mich strafbar?
Texte, Musik und Bilder von anderen Internetseiten auf die eigene...[mehr erfahren]
Es ist wichtig, mit jemandem darüber zu sprechen!
Jan ist 13 Jahre alt und geht in die siebte Klasse. Seit einigen...[mehr erfahren]
Zwischen Datenschutz und Kinderpornographie
„Sexting“ setzt sich zusammen aus den Worten „Sex“ und „Texting“. Es...[mehr erfahren]
Tipps zum nachhaltigen Löschen von Daten auf Handys, Tablets und PCs
Bevor man ausgediente Computer, Festplatten, Smartphones, Tablets...[mehr erfahren]
Worauf Eltern beim Medienkonsum im Netz achten sollten
Serien und Filme über das Internet schauen – das wird bei Kindern...[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Präventionsvideos
"Ein Bild sagt mehr als tausend Worte". Und gerade mit bewegten Bildern werden wir alle viel leichter erreicht als mit nüchternen Informationsmaterialien, die nur den Verstand ansprechen. Hier finden Sie die Präventionsvideos.
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel zum Thema Internet / Mobil
Regeln zu Bild- und Videorechten
Immer öfter werden Polizisten bei der Ausübung ihres Berufes gefilmt...[mehr erfahren]
Sie können gegen Internetkriminelle vorgehen
Phishing, Online-Spionage & Co. – Internetkriminelle verfügen über...[mehr erfahren]
Vorsicht bei billigen Angeboten
Immer wieder fallen Käufer auf so genannte „Fake-Shops“ bei Amazon...[mehr erfahren]