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„Schule gegen sexuelle Gewalt“

Anfangs freute sich die 15-jährige Schülerin, als ihr Sportlehrer ihr so viel Hilfestellung gab, dass sie den Feldaufschwung beim ersten Versuch schaffte. Als er aber auch beim Aufräumen der Gerätschaften vermehrt ihre Nähe suchte und sie berührte, fühlte sie sich langsam unwohl. Warum tat er das? Und was sollte sie jetzt tun?

Schule gegen sexuelle Gewalt

Eine Initiative für mehr Sicherheit in der Schule


Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“

© Unabhängiger Bundesbeauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauch

 

Anfangs freute sich die 15-jährige Schülerin, als ihr Sportlehrer ihr so viel Hilfestellung gab, dass sie den Feldaufschwung beim ersten Versuch schaffte. Als er aber auch beim Aufräumen der Gerätschaften vermehrt ihre Nähe suchte und sie berührte, fühlte sie sich langsam unwohl. Warum tat er das? Und was sollte sie jetzt tun?

In Schulen kommt es vor, dass Lehrer und Lehrerinnen ihre Position als Autorität ausnutzen und sexuelle Übergriffe an Schülerinnen und Schülern begehen. Auch unter Mitschülern und Mitschülerinnen kommt es zu sexueller Gewalt. Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für 2021 insgesamt 15.507 Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern bzw. 980 Fälle von sexuellem Missbrauch von Jugendlichen auf. Das Dunkelfeld liegt um ein Vielfaches höher. Es ist wichtig, dass Schulen nicht zum Tatort werden, sondern Schutz- und Kompetenzort sind, an dem betroffene Kinder und Jugendliche vertrauensvolle Ansprechpersonen und Hilfe finden. Da nur in der Schule nahezu alle Mädchen und Jungen erreicht werden können, hat der „Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“, Johannes-Wilhelm Rörig, die Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ ins Leben gerufen.

Deutschlandweite Prävention und Intervention

Alle 16 Bundesländer haben einer Kooperation mit der Initiative zugestimmt. Ziel ist es, dass alle über 30.000 Schulen in Deutschland Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt an ihren Schulen entwickeln. Den Länderauftakt machte Nordrhein-Westfalen, wo die Initiative im September 2016 gemeinsam von Rörig und der Schulministerin Sylvia Löhrmann vorgestellt wurde. „Schule gegen sexuelle Gewalt“ ist auf eine professionelle Prävention und Intervention ausgerichtet. Die Initiative bietet den Schulen Grundlagenwissen und eine erste Orientierung. Hierfür wurden eine Infomappe für Fachkräfte und Eltern sowie ein umfangreiches Fachportal gegen sexualle Gewalt mit vertiefenden Informationen entwickelt. Die Infomaterialien bieten eine Grundlage, eigene Konzepte der Prävention und Notfallpläne für die Intervention gemeinsam mit schulbegleitenden Fachberatungsstellen vor Ort zu erstellen und eng mit den Jugendämtern oder der Polizei zusammenzuarbeiten. „Mir ist wichtig, dass an Deutschlands Schulen zu sexueller Gewalt nicht mehr geschwiegen und dass die vorhandene Unsicherheit im Umgang mit dem Thema abgebaut wird“, erklärt Rörig.

Johannes-Wilhelm Rörig

Unabhängiger Bundesbeauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, © Unabhängiger Bundesbeauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauch

Sexuelle Gewalt durch Gleichaltrige und die Gesetzeslage

Der Ansicht, dass sexuelle Gewalt in der Schule ausschließlich von pädagogischem Lehrpersonal ausgeht, widerspricht Rörig: „Auch die Gefahr, dass Schülerinnen und Schüler sexuelle Gewalt durch Gleichaltrige erfahren, müssen wir ernst nehmen. Digitale Medien spielen oft eine Rolle bei der sogenannten Peer-to-Peer-Gewalt.“ Das sind zum Beispiel Fälle von Cybermobbing, bei denen Schülerinnen und Schüler anstößige oder intime Fotos von ihren Mitschülerinnen und Mitschülern auf der Toilette oder in der Umkleidekabine aufnehmen und im Anschluss in sozialen Netzwerken hochladen und verbreiten. Um hier angemessen einzugreifen und vorzubeugen, sollte, so Rörig, das Kollegium einer Schule über ausreichendes Basiswissen verfügen, um besser über digitale Medien und die damit verbundenen Gefahren sexueller Gewalt aufzuklären. Bei der Intervention spielt auch die Gesetzeslage eine wichtige Rolle. Positiv sieht Rörig die letzte Gesetzesänderung des Paragrafen 174 des Strafgesetzbuches, der den Schutz von Schutzbefohlenen im Fokus hat. Er untersagt jegliche sexuelle Beziehung zwischen pädagogischem Personal und Schutzbefohlenen im Alter von unter 16 Jahren. Vor dieser Änderung war das Gesetz nur an Lehrpersonal gerichtet, das eine Klasse oder einen Kurs mit den betroffenen Schülerinnen oder Schülern hatte. Rörig findet jedoch, dass hier das Mindestalter von „unter 16“ auf „unter 18“ erhöht werden müsste. Außerdem müsse man auch das nicht pädagogische Personal einer Schule von dem Gesetz mit einschließen.

Weitere Informationen zur Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“:

Intensive Gespräche und bisherige Erfolge

Johannes-Wilhelm Rörig bedauert, dass trotz intensiver Präventions- und Aufklärungsarbeit keinerlei Entwarnung bezüglich der Fallzahlen zu verzeichnen sei. Dennoch seien die Aufmerksamkeit und die Sensibilität für das Thema in den letzten Jahren gestiegen. Darüber ist Rörig froh: „Ich konnte mit insgesamt 26 Dachorganisationen der Zivilgesellschaft, beispielsweise mit den Wohlfahrtsverbänden, den christlichen Kirchen oder dem Verband Deutscher Privatschulverbände Vereinbarungen abschließen, um den Schutz in Kitas, Sportvereinen und vielen anderen Einrichtungen zu verbessern.“ Die Entwicklungen seit seiner Amtseinführung 2011 sieht Rörig positiv, auch wenn er betont, dass man nicht die hohen Fallzahlen aus dem Blick verlieren sollte: „Wir sind noch lange nicht am Ziel, aber wir haben inzwischen eine ganz gute Ausgangsposition geschaffen, um Schutz und Hilfe zu verbessern.“ FL/KF (Stand: 29.04.2022)

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