Schutz kritischer Infrastrukturen – intensiv


Audiopodcast: NIS-2-Richtlinie: Mehr Schutz vor Cyberangriffen

Deutsche Unternehmen haben Defizite bei den Schutzmaßnahmen gegen Cyberangriffe. Seit 2019 sind Mindestanforderungen im IT-Sicherheitsgesetz festgelegt, dessen Einhaltung vom BSI beaufsichtigt wird. Kritische Infrastrukturen (KRITIS) müssen demnach besonders gut geschützt werden. Mit der Umsetzung der NIS-2-Richtiline der EU kommen neue Anforderungen auf viele Unternehmen zu. Wie können sich Unternehmen darauf vorbereiten?  Dr. Timm Langwald leitet das Referat „Kritische Infrastrukturen – Grundsatz“ im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und kennt sich deshalb beim Thema KRITIS und der geplanten Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Deutschland gut aus.

 

< Warum wir unsere kritischen Infrastrukturen schützen müssen

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