< „Legal Highs” – alles andere als legal

Geplündert, geschmuggelt, verscherbelt

Die weltweite Kunst- und Kulturgutkriminalität ist ein großes Problem: Im Jahr 2018 registrierte die Internationale kriminalpolizeiliche Organisation (Interpol) mehr als 8.500 Straftaten, 91.000 gestohlene Kulturgüter und fast 223.000 sichergestellte Objekte. Vor allem in Krisenregionen werden Kultur- und Ausgrabungsstätten geplündert, um die Funde illegal zu verkaufen.

Illegaler Handel mit Kunst- und Kulturgut

Illegaler Handel mit Kunst- und Kulturgut


Unerlaubte Raubgrabungen sind im Nahen und Mittleren Osten ein Problem

© mrks_v/stock.adobe.com

 

Die weltweite Kunst- und Kulturgutkriminalität ist ein großes Problem: Im Jahr 2018 registrierte die Internationale kriminalpolizeiliche Organisation (Interpol) mehr als 8.500 Straftaten, 91.000 gestohlene Kulturgüter und fast 223.000 sichergestellte Objekte. Vor allem in Krisenregionen werden Kultur- und Ausgrabungsstätten geplündert, um die Funde illegal zu verkaufen.

Hohe Gewinne, undurchsichtiger Markt

Kunstgegenstände und Kulturgüter werden auf der ganzen Welt gehandelt. Nach Angaben des BKA umfasst der internationale Kunstmarkt jährlich mehrere Milliarden Dollar. Aus diesem Grund ist das boomende Geschäft mit (vermeintlich) wertvollen Gemälden, Artefakten, Antiquitäten und Reliquien nicht nur für seriöse Händler, sondern auch für Betrüger attraktiv. Denn beim Handel mit diesen Produkten sind große bis sehr große Gewinnspannen möglich. Viele Kunstobjekte können über Jahre oder Jahrzehnte gelagert werden und steigern dadurch ihren Wert. Hinzu kommt, dass der Kunstmarkt an sich nur schwer durchschaubar ist und die Grenzen zwischen legalem und illegalem Handel fließend ineinander übergehen. Angaben zu Eigentümern, Verkäufern oder Preisen sind oftmals nicht transparent.

Herkunft wird verschleiert

Beim Handel mit antiker Kunst sind Provenienzangaben, das sind öffentlich geführte Informationen über die Herkunft von Kunst- und Kulturgütern, vielfach nicht nachzuvollziehen und daher auch nicht verifizierbar. Im Gegensatz zu anderen Handelsgütern, wie beispielsweise Betäubungsmitteln oder Waffen, ist einem Kunstobjekt in der Regel nicht anzusehen, ob es Gegenstand einer kriminellen Handlung ist oder nicht. Auch sind 50 Prozent aller Handelsware gefälscht. Während Einzeltäter zumeist regional agieren, sind organisierte Banden über Ländergrenzen hinweg verbunden und gehen streng arbeitsteilig vor. Häufig werden vor dem Handel Kunstexperten und Restauratoren hinzugezogen. Schließlich werden die illegalen Kunstobjekte an einen regionalen Hehler, den stationären Kunsthandel oder das Internet weiterverkauft. Handelt es sich etwa um archäologisches Kulturgut, gibt es meistens eine oder mehrere Personen, die für die Ausgrabungen im Herkunftsstaat verantwortlich sind, einen Schmuggler, der die Objekte aus dem Herkunftsstaat herausbringt sowie einen oder mehrere Hehler und Händler, welche die Ware weiterverbreiten. Viele Täter betreiben einen sehr hohen Aufwand, um unentdeckt zu bleiben. Dazu gehört auch, die illegal erworbenen Gegenstände zu „legalisieren“, indem sie diese in Ausstellungskatalogen von Museen platzieren oder ein naturwissenschaftliches Gutachten über die nicht gefälschten Bestandteile des Kunstwerkes erstellen lassen.

Fatale Folgen für Krisenländer

Ein wachsendes Problem sind vor allem Plünderungen und der Schmuggel von kulturellem Erbe aus Ausgrabungsstätten, Museen, Bibliotheken und Archiven in Konfliktregionen wie Irak und Syrien. Zum Teil soll der Islamische Staat dadurch in der Vergangenheit sogar terroristische Aktivitäten finanziert haben. Nicht zu unterschätzen sind aber auch die gesellschaftlichen Auswirkungen solcher Raubgrabungen aus Krisenländern. Denn dabei gehen nicht nur wertvolle Zeugnisse des kulturellen Erbes für die gesamte Menschheit verloren. Auch die örtliche Bevölkerung erleidet einen unwiederbringlichen Verlust ihrer Identität und kulturellen Wurzeln. Aus diesem Grund hat unter anderem die Europäische Union in den letzten Jahren immer wieder neue Verordnungen für den besseren Schutz von Kulturgut vor illegalem Handel erlassen, darunter auch für die Einfuhr von ausländischem Kulturgut aus Drittländern.

Diese vom Zoll beschlagnahmte Statue aus Kamerun war für eine Galerie für afrikanische Kunst bestimmt

© Zoll online

Stolpersteine bei der Ermittlungsarbeit

In vielen Bundesländern existieren spezialisierte Dienststellen, die für die Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgut und des Betrugs durch das Inverkehrbringen von Fälschungen zuständig sind. Das Bundeskriminalamt als Zentralstelle unterstützt diese Länderbehörden, betreut die nationale polizeiliche Kunstfahndungsdatenbank und ist Bindeglied zu internationalen Organisationen. So sind auf europäischer Ebene unter anderem Europol, Eurojust und Cultnet in die Bekämpfung der Kulturgutkriminalität eingebunden. Während der jährlichen europaweiten PANDORA-Aktionswochen werden außerdem gezielte Überprüfungen des illegalen Handels, illegaler archäologischer Aktivitäten und des Schmuggels durchgeführt. Zur Überprüfung von Kunstgegenständen nutzen die Strafverfolgungsbehörden, darunter auch das BKA und die Landeskriminalämter, die Datenbank von Interpol. Auf diese Weise konnten bereits etliche Objekte zugeordnet und so deren Sicherstellung und Rückgabe veranlasst werden. Vor große Herausforderungen stellt die Ermittlungsbehörden aber insbesondere die rasant wachsende Anzahl von Online-Plattformen und Auktionshäusern. Denn zu vielen Kunstobjekten liegt keine eindeutig bestimmbare Individualnummer vor. Zudem existiert eine Vielzahl von Replikaten und Fälschungen, die auf Echtheit überprüft werden müssen. Diese Kontrollen sind aufwändig und erfordern neben der fachmännischen oftmals auch eine juristische Expertise. Ein weiteres Problem: Archäologisches Kulturgut wird vermehrt ohne Lizenz durch Laien ausgegraben. Somit liegen keine Ausfuhrbescheinigungen des Herkunftslandes vor. Gleichzeitig können auch keine Diebstahlsmeldungen erfolgen, da die Gegenstände nicht dokumentiert werden können.

In Deutschland regelt das neue Kulturschutzgesetz (KGSG), das am 06. August 2016 in Kraft getreten ist, unter anderem Ein- und Ausfuhrbestimmungen von Kunst- und Kulturgut sowie Straf- und Bußgeldvorschriften, die bis dato nicht existierten.

 

Daran erkennen Sie Hehlerware

Bürgerinnen und Bürger können zur Bekämpfung und Prävention von illegalem Kunst- und Kulturguthandel beitragen. Denn wenn es darum geht, herauszufinden, ob es sich um Hehlerware handelt, unterscheidet sich Kunst nicht wesentlich von anderen Gütern, die illegal gehandelt werden. Mögliche Risiko-Indikatoren sind etwa ein unrealistisch günstiger Preis, unseriöse Umstände des Anbietens, eine geforderte Barzahlung oder – insbesondere bei wertvolleren Objekten – fehlende nachvollziehbare Angaben zur Provenienz (Herkunft). Die berühmte „Englische Adelssammlung“ oder der „Schweizer Privatbesitz“ sind typische Verschleierungsbezeichnungen. Bei archäologischem Kulturgut sollte unbedingt eine Ausfuhrbescheinigung des Ursprungslandes vorliegen. Besondere Vorsicht ist bei Antiken aus dem Mittelmeerraum geboten: Die zahlreichen auf Auktionen, Messen, im stationären Handel sowie im Internet angebotenen Objekte stammen höchstwahrscheinlich aus illegalen Ausgrabungen. Ein ähnlich hohes Risiko besteht bei moderner Druckgrafik: Illustrationen von Künstlern wie Dali, Miro, Picasso oder Chagall sind laut BKA zu mehr als 50 Prozent gefälscht. Hinweise zu verdächtigen Kunstobjekten können Bürgerinnen und Bürger bei allen Polizeidienststellen (einschließlich BKA und Landeskriminalämter), beim Zoll, bei den Denkmalschutzbehörden sowie den Kulturgutschutzbehörden der Länder abgeben.

KF (29.11.2019)

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