Giftige Abfälle und verschmutzte Seen
Hohe Dunkelziffer bei Umweltkriminalität in Deutschland
Illegaler Müllschutt, den die Polizei ausfindig gemacht hat
© LKA Brandenburg
Bei vielen Produktionsprozessen entstehen giftige Abfälle und Abwässer. Sie zu entsorgen ist teuer. Deshalb landen sie immer wieder auf illegalen Mülldeponien oder werden in Gewässer abgeleitet.
Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik gab es im Jahr 2018 insgesamt 11.296 registrierte Straftaten gegen die Umwelt. Das ist im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um 42 Fälle. Die Polizei vermutet jedoch, dass längst nicht alle Umweltdelikte aufgedeckt werden und geht von einer hohen Dunkelziffer aus. Die meisten Straftaten beziehen sich auf den unerlaubten Umgang mit gefährlichen Abfällen: 2018 wurden in diesem Bereich 7.415 Fälle erfasst. Die zweithäufigste Sünde gegen die Umwelt ist die Verunreinigung eines Gewässers (2.304 Fälle). An dritter Stelle ist die Verunreinigung von Boden (909 Fälle) zu nennen. Weitere Straftaten sind das unerlaubte Betreiben von Anlagen (302 Fälle), der unerlaubte Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Gütern (138 Fälle), die Luftverunreinigung (93 Fälle) und die unerlaubte Abfallein-, aus- und -durchfuhr (48 Fälle).
Die Aufklärungsquote der Straftaten gegen die Umwelt liegt bei 59 Prozent und ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen (2017: 58,1 Prozent). Die größte Chance, dass Verstöße aufgeklärt werden, besteht beim unerlaubten Betreiben von Anlagen (96 Prozent), bei der Abfallein-, aus- und -durchfuhr (89,6 Prozent) und beim unerlaubten Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Gütern (79 Prozent).
Eine zweite große Gruppe der Umweltkriminalität ist der Verstoß gegen das Naturschutz-, Tier-, Bundesjagd- oder Pflanzenschutzgesetz. Im Jahr 2018 erfasste die Polizei 7.193 Fälle. Das sind 536 mehr als im Vorjahr. Bei solchen Delikten lag die Aufklärungsquote bei 60 Prozent.
MW/SBa (26.04.2019)
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