Anpassung der Bußgelder 2017
Was Autofahrer jetzt beachten sollten
Im Mai 2014 wurde der Bußgeldkatalog grundlegend reformiert
© PeterMaszlen, fotolia
Im Bußgeldkatalog stehen alle Geldstrafen, die Verkehrsteilnehmern bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) auferlegt werden. Beim Autofahren vom Handy ablenken lassen wird ab jetzt teurer. Auch bei der Behinderung von Rettungskräften drohen Autofahrern jetzt saftige Bußgelder.
Höhere Bußgelder für alle Verkehrsteilnehmer
Der Bußgeldkatalog und auch die Vergabe von Punkten in Flensburg wurden im Mai 2014 grundsätzlich neu geregelt. Wurde der Führerschein früher erst bei 18 Punkten eingezogen, reichen mit dem neuen Punktekatalog schon acht Punkte. Dafür werden aber jetzt nur noch solche Vergehen mit Punkten bestraft, die im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit stehen. Doch es gibt bei den Bußgeldern für Verkehrsverstöße laufend Anpassungen. Damit reagiert der Staat auf aktuelle Trends. Bei Staus kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen beim Bilden der Rettungsgasse. Bei dem verunglückten Reisebus auf der A9 bei Nürnberg am 3. Juli 2017 war die Behinderung der Rettungskräfte besonders dramatisch und führte dazu, dass die Retter die Insassen nicht mehr aus dem brennenden Bus bergen konnten. Deshalb müssen Autofahrer, die die Arbeit von Rettungskräften behindern, mit einem höheren Bußgeld von 200 Euro sowie mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Bislang betrug das Bußgeld lediglich 20 Euro. Auch bei Verstößen gegen das Handyverbot am Steuer drohen ab sofort höhere Strafen. Zahlten Autofahrer bislang 60 Euro für das Telefonieren am Steuer, so wird jetzt ein Bußgeld von 100 Euro fällig und es gibt einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg. Bei Sachbeschädigung drohen sogar 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Das Handyverbot betrifft auch Fahrradfahrer. Diese werden mit 55 Euro Bußgeld statt wie bislang nur 25 Euro zur Kasse gebeten. Neu ist auch ein Verhüllungsverbot in der StVO. Es besagt, dass beim Fahren das Gesicht nicht verdeckt sein darf.
Illegale Autorennen werden härter bestraft
Seit Februar 2017 gilt für Autofahrer eine Gurtpflicht bei der Beförderung von Rollstuhlfahrern. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, orientiert sich am bestehenden Bußgeld für das Nichtanlegen von Sicherheitsgurten während der Fahrt, das derzeit bei 30 Euro liegt. Bereits seit Juni 2016 gilt die Regelung, dass Rollstühle während der Fahrt in einem speziellen Rollstuhl-Rückhaltesystem befestigt sein müssen. Der Rollstuhlfahrer selbst muss ebenfalls darin gesichert sein. Bußgelder werden bei Verstoß dieser Regel seit Jahresbeginn 2017 fällig. Höhere Bußgelder gibt es jetzt auch für Raser und andere rücksichtslose Autofahrer. Der Bundesrat billigte ein Gesetz, das illegale Autorennen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat wertet. Wer solche Rennen veranstaltet oder sich daran beteiligt, muss mit Geldstrafen oder mit bis zu zwei Jahren Haftstrafe rechnen. Werden dabei Menschen verletzt oder getötet, drohen sogar bis zu zehn Jahre Haft.
Der Bußgeldkatalog 2017 informiert über alle geltenden Bußgelder und Punkte bei Verstößen gegen die StVO. Zudem steht auf PolizeiDeinPartner ein Bußgeldrechner zur Verfügung.
Alle Bußgelder auf einen Blick
- Sonn- und Feiertagsfahrt LKW (120 Euro)
- Verstoß gegen die Fahrtenbuchauflage (100 Euro)
- Fahren ohne Zulassung (70 Euro)
- Fahren ohne Begleitung bei unter 18-Jährigen (70 Euro)
- Unzureichende Sicherung von Kindern (60 Euro)
- einfacher Vorfahrtverstoß (70 Euro)
- Haltegebot der Polizei missachtet (70 Euro)
- Überfahren einer roten Ampel innerhalb einer Sekunde nach dem Umspringen (90 Euro)
- Handyverstoß am Steuer (100 Euro)
- Behinderung einer Rettungsgasse (200 Euro)
- fehlendes Kennzeichen (60 Euro)
- Frist für die Hauptpflichtuntersuchung um acht Monate überzogen (60 Euro)
- Missachtung der Winterreifenpflicht (60 Euro)
- kein Abblendlicht bei Regen, Nebel oder Schnee am Tag außerorts (60 Euro)
- liegengebliebenes Fahrzeug nicht richtig kenntlich gemacht und dadurch andere gefährdet (60 Euro)
- Verstoß gegen Ladungssicherungspflichten (60 Euro)
AL (27.10.2017)
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