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Fake-Anrufe bei der Polizei

Unter dem Notruf 110 gehen allein bei der Polizei Berlin jährlich 1,2 Millionen Anrufe ein. Aber nicht jeder dieser „Notfälle“ ist auch wirklich einer. Bei rund 300.000 Anrufen gibt es keinen Grund für einen Einsatz. Es handelt sich um Fake- oder Spaßanrufe – oder eben einfach um keinen Notruf: „Die lassen mich nicht mehr in die Kneipe“, „Es ist zu warm in meinem Schlafzimmer“ oder „Die backen hier jede Nacht Kekse, das stört total“ sind nur einige Beispiele. Was erst einmal lustig klingt, kann ernste Folgen haben. Nämlich dann, wenn durch diese Anrufe bei der Polizei Leitungen blockiert werden und echte Notfälle warten müssen. Michael Prinz, Leiter der Einsatzleitzentrale der Polizei Berlin, erklärt, wie die Polizei mit unnötigen Anrufen umgeht.

Missbrauch von Notrufen ist strafbar

Viele Menschen wählen den Notruf ohne triftigen Grund

© Ralf Geithe/adobe.stock.com

Unter dem Notruf 110 gehen allein bei der Polizei Berlin jährlich 1,2 Millionen Anrufe ein. Aber nicht jeder dieser „Notfälle“ ist auch wirklich einer. Bei rund 300.000 Anrufen gibt es keinen Grund für einen Einsatz. Es handelt sich um Fake- oder Spaßanrufe – oder eben einfach um keinen Notruf: „Die lassen mich nicht mehr in die Kneipe“, „Es ist zu warm in meinem Schlafzimmer“ oder „Die backen hier jede Nacht Kekse, das stört total“ sind nur einige Beispiele. Was erst einmal lustig klingt, kann ernste Folgen haben. Nämlich dann, wenn durch diese Anrufe bei der Polizei Leitungen blockiert werden und echte Notfälle warten müssen. Michael Prinz, Leiter der Einsatzleitzentrale der Polizei Berlin, erklärt, wie die Polizei mit unnötigen Anrufen umgeht.

„Ich finde meine Fernsehzeitung nicht!“

„Die Anrufe können inhaltlich variieren – nichts ist unmöglich. Oft sind es Betrunkene, die stark alkoholisiert zum Beispiel darum bitten, nach Hause gefahren zu werden. Manchmal machen sich auch Schulkinder einen Scherz und rufen aus Spaß die Polizei. Auch wenn jemand eine behördliche Auskunft haben will, wird gerne die Polizei gerufen“, erklärt Michael Prinz. Es gebe auch Nächte, in denen ein einziger Anrufer über 100 Mal aus nichtigen Gründen den Notruf wähle. Aber auch dann müsse man das Telefonat entgegen nehmen. „Wir machen in solchen Fällen zwar klare Ansagen. Aber es kann ja sein, dass es beim 101. Mal tatsächlich ein Notruf ist.“ Durchgegriffen wird bei solch einem Verhalten trotzdem, denn nach Paragraf 145 Strafgesetzbuch ist der Missbrauch von Notrufen strafbar. So wurde im April 2017 ein Berliner zu 4.500 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er im Jahr 2016 rund 7.000 Mal die Polizei gerufen hatte – unter anderem, weil sein Kaninchen krank sei.

Vortäuschen von Straftaten

Es gibt aber auch Anrufer, die einen Unglücksfall oder eine Straftat vortäuschen. Michael Prinz: „Erst vor kurzem hat ein Anrufer behauptet, er hätte Personen mit Waffen an einer Schule gesehen. Ein anderer hat mit einer Bombe in einer Behinderteneinrichtung gedroht. Und wieder ein anderer berichtete, dass er beraubt und geschlagen worden sei – all das hat sich im Nachhinein als frei erfunden herausgestellt.“ Nachgehen muss die Polizei solchen Fällen trotzdem, vor allem, wenn der Anrufer glaubhaft wirkt. „Gerade wenn mit Terrorakten oder Amokläufen gedroht wird, können wir es uns nicht leisten, zu zögern. Dann werden sofort die Maßnahmen ergriffen, die in einem solchen Fall eben zu treffen sind“, betont Prinz. Diese Anrufer könnten aber im Nachhinein ermittelt werden – auch dann, wenn sie vermeintlich mit unterdrückter Nummer angerufen haben. „Das Vortäuschen einer schweren Straftat ist strafbar und wird konsequent verfolgt – das ist kein Kavaliersdelikt.“

Polizeidirektor Michael Prinz

Leiter der Einsatzleitzentrale der Polizei Berlin, © Polizei Berlin

#NoNotruf

Um die Bürgerinnen und Bürger für das Thema zu sensibilisieren, twittert unter anderem die Polizei Berlin unter dem Hashtag #NoNotruf, über die Anrufe, die kein Notruf sind: „Wir warten hier seit 1/2 h auf einen Parkplatz und da kommt eine angefahren und nimmt uns den weg. Wir haben auch Zeugen“, ist dort etwa als Tweet zu finden. „Wir versuchen damit auf das Thema aufmerksam zu machen. Ob das diese Anrufer letztendlich abhalten wird, für so etwas den Notruf zu wählen, kann man schwer sagen“, meint Prinz. Bevor man die 110 wählt, sollte der Anrufer sich um Alternativen Gedanken machen. In vielen Städten gibt es zum Beispiel Bürgertelefone, die für viele Themen und Auskünfte Ansprechpartner sein können. Für Auskünfte rund um Behörden gibt es außerdem die bundesweite Behördennummer 115. Dort erhalten Bürgerinnen und Bürger Antworten rund um Behördenanliegen – egal, um welche Verwaltungsebene oder Zuständigkeit es geht.

Was ist ein Notruf?

Grundsätzlich kann und soll man immer dann die Polizei rufen, wenn man sich selbst oder andere in Gefahr sieht. Das kann manchmal auch von der jeweiligen Situation abhängen. „Wenn mir mein Haustürschlüssel in den Gully fällt, ist das erstmal keinen Notruf wert. Wenn ich aber gerade zu meiner 80-jährigen Mutter wollte, die dement und zuckerkrank ist, und dringend Medikamente benötigt, kann das durchaus ein Fall für Polizei oder Feuerwehr sein“, erklärt Prinz. „Ich möchte keine starren Kriterien für einen Notruf festlegen. Wenn man sich oder andere bedroht sieht oder ernsthaft Hilfe benötigt, ist hier natürlich die Polizei der erste Ansprechpartner.“

Auch Notaufnahmen überlastet

Ähnlich wie bei der Polizei sieht es auch in vielen deutschen Notaufnahmen aus. Denn viele Menschen rufen den Rettungsdienst oder kommen in die Notaufnahme, obwohl sie nicht ernsthaft erkrankt sind. Das führt nicht nur zu langen Wartezeiten für alle, sondern auch dazu, dass echte medizinische Notfälle später versorgt werden. Eine Alternative ist hier der ärztliche Bereitschaftsdienst 116 117. Diesen kann man anrufen, wenn die Hausarztpraxen geschlossen haben, etwa abends oder am Wochenende. Beim Bereitschaftsdienst werden Erkrankungen behandelt wie fiebrige Erkältungen, Brechdurchfall, Harnwegsinfektionen oder Ohrenschmerzen. Eine Praxis in der Nähe bekommt man am Telefon genannt. Falls man die Wohnung nicht verlassen kann – zum Beispiel bei einem akuten Hexenschuss – kommt ein Arzt auch nach Hause. In lebensbedrohlichen Situationen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall sowie Verletzungen wie Verbrennungen, Schnittwunden oder Knochenbrüchen steht natürlich der Notruf unter 112 zur Verfügung.

SBa (27.07.2018)

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