Für alle Fälle gerüstet
Die richtige Ausstattung senkt Risiken nach Pannen oder Unfällen
Das Warndreieck gehört zur Grundausstattung
© kk-artworks, fotolia
Vom Warndreieck bis zum Verbandskasten und den Schneeketten: Wer die Grundausstattung in Sachen Sicherheit im Fahrzeug hat, weiß sich im Notfall zu helfen.
Warndreieck
In Deutschland ist jeder Fahrer eines Kraftfahrzeugs dazu verpflichtet, im Straßenverkehr ein Warndreieck bei sich zu führen. Es dient zur Absicherung einer Unfall- oder Pannenstelle und muss gut sichtbar in einem ausreichenden Abstand zum Unglücksort aufgestellt werden. Auf Schnellstraßen und Autobahnen wird eine Distanz von 200 Metern vom liegengebliebenen Fahrzeug empfohlen. Dabei hilft die Orientierung an den Autobahn-Leitpfosten: Diese stehen immer im Abstand von 50 Metern.
Warnweste
Die auffälligen gelben oder orangefarbenen Warnwesten verbessern die Wahrnehmung von Personen an Gefahrenstellen gerade bei schlechten Sichtverhältnissen deutlich. Seit dem 1. Juli 2014 besteht in Deutschland eine allgemeine Warnwestenpflicht: In jedem Fahrzeug muss unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste in rot, gelb oder orange vorhanden sein, die der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen muss. Auch im europäischen Ausland gilt in den meisten Ländern eine Warnwestenpflicht.
Verbandkasten
Um wirkungsvoll Erste Hilfe leisten zu können, ist der Verbandkasten unerlässlich. Jeder Pkw-Fahrer muss ihn zwingend dabei haben. Die Ausstattung eines zulässigen Verbandkastens ist in der DIN13164 geregelt.
Wagenheber und Radkreuz
Im Falle einer Reifenpanne ist das Anbringen des Ersatzrades unter normalen Umständen nur mit Hilfe eines Wagenhebers und eines Radkreuzes möglich. Beides gehört zur Serienausstattung der meisten Pkws und ist häufig in unmittelbarer Nähe zum Ersatzrad gelagert. Während der Reparatur bzw. des Reifenwechsels ist aus Sicherheitsgründen unbedingt darauf zu achten, dass sich Personen nur neben dem PKW befinden und sich nicht unter den Fahrzeugboden begeben.
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