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Verkehrsunfallopfer nicht allein lassen

Ein Verkehrsunfall kann eine Lebensplanung in nur wenigen Sekunden über den Haufen werfen. Zwar werden Schäden an Fahrzeugen meistens zügig und qualitativ gut behoben. Die beteiligten Menschen mit körperlichen und seelischen Verletzungen hingegen kommen oftmals zu kurz. Betroffene sind häufig schwer verletzt und traumatisiert, manche müssen mit bleibenden Schäden wie etwa lebenslangen Behinderungen fertig werden.

Mehr Opferschutz im Straßenverkehr


Ein Verkehrsunfall kann von jetzt auf gleich alles verändern 

 © benjaminnolte/stock.adobe.com

 

Ein Verkehrsunfall kann eine Lebensplanung in nur wenigen Sekunden über den Haufen werfen. Zwar werden Schäden an Fahrzeugen meistens zügig und qualitativ gut behoben. Die beteiligten Menschen mit körperlichen und seelischen Verletzungen hingegen kommen oftmals zu kurz. Betroffene sind häufig schwer verletzt und traumatisiert, manche müssen mit bleibenden Schäden wie etwa lebenslangen Behinderungen fertig werden. Hinzu kommt der Kampf mit Behörden und Versicherungen, der sich oft über mehrere Jahre hinziehen kann und die Betroffenen zusätzlich belastet. „Opfer von Verkehrsunfällen brauchen mehr rechtliche und praktische Unterstützung“, sagt der Erste Polizeihauptkommissar Peter Schlanstein von der Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e. V. (VOD).

Verkehrsunfallopfer sind auf sich allein gestellt 

Die Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e. V. (VOD) wurde 2011 in der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster gegründet. Als unabhängiger Dachverband vertritt sie die Interessen der deutschen Institutionen und Selbsthilfeeinrichtungen zum Schutz von Unfallopfern aus den Verkehrsbereichen Straße, Schiene, Wasser und Luft. Sie setzt sich zugleich dafür ein, die Sicherheit in diesen Bereichen zu verbessern. „Verkehrsunfallopfer, insbesondere diejenigen mit körperlichen und seelischen Gesundheitsschäden, haben oftmals einen schweren Kampf mit Versicherungen zu führen“, so Schlanstein. „Die VOD will alle betroffenen Verkehrsunfallopfer unterstützen – unabhängig von der einem Unfall zugrundeliegenden ,Verursacher-Frage‘.“

55.000 Schwerverletzte 

Kein anderer Lebensbereich in Deutschland birgt durch die Einwirkung Dritter so viele Gefahren für Menschen wie der Straßenverkehr: Im Jahr 2021 wurden mehr als 325.000 Menschen durch Verkehrsunfälle verletzt, etwa 55.000 davon schwer. „Wir möchten diese Menschen in ihrer schwierigen Lage unterstützen, denn bislang sind die Betroffenen mehr oder weniger auf sich allein gestellt“, erläutert der Verkehrsexperte. „Es ist ein verbreiteter Irrglaube, dass Versicherungen nach einem Verkehrsunfall etwa automatisch leisten und auf der Seite des Opfers stehen. Die VOD hat deshalb ein Hilfenetzwerk für Verkehrsunfallopfer eingerichtet. Darüber hinaus bestehen Kooperationsverträge der VOD mit den Ländern Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt.“ Denn während Opfern von Kriminalstraftaten Unterstützung durch das Opferentschädigungsgesetz zusteht, gehen Verkehrsunfallopfer leer aus.

Verkehrsunfallopfer stehen mit ihren Problemen oft allein da

© Kadmy, fotolia

Opferentschädigungsgesetz auch für Verkehrsunfallopfer 

Im Opferentschädigungsgesetz ist geregelt, dass Opfer von Kriminalstraftaten unmittelbare Unterstützung erhalten. Sie haben beispielsweise das Recht auf einen Anwalt, der sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützt sowie auf sofortige finanzielle Hilfen. „Für Verkehrsunfallopfer gilt dieses Gesetz nicht. Und das, obwohl die Anzahl dieser Opfer sogar höher ist als die von Kriminalstraftaten. Vielen ist dies gar nicht bewusst. Wir setzen uns daher aktiv für die Änderung des Gesetzes ein und haben uns bereits mehrfach dazu mit einem Vorschlag an das Bundesjustizministerium gewandt. Letztendlich spielt es ja keine Rolle, wodurch jemand unverschuldet verletzt wurde. Niemand sucht sich solch ein Schicksal selbst aus. Daher sollte hier gleiches Recht für alle Opfer gelten, die durch Dritteinwirkung eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben“, fordert Schlanstein. Die Belastungen für die Opfer seien zum Teil enorm. „Manche Opfer müssen sich ihr Recht bei Versicherungen, Arbeitgebern oder Behörden mühsam auf eigene Kosten erkämpfen. Dadurch geraten viele in eine finanzielle Notlage. Letztendlich führt ein solcher Umgang mit Verkehrsunfallopfern zu einer Verlängerung ihrer Leidensgeschichte und zu einem Verlust ihres Vertrauens in unsere Rechtsstaatlichkeit.“ 

Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e. V. (VOD)

Sitz: Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol)

Postfach 1134

53852 Niederkassel

Tel.: 0800/8063338

www.vod-ev.org

Win-Win-Situation schaffen 

Der VOD will außerdem erheben, wie groß der individuelle, aber auch der volkswirtschaftliche Schaden von Verkehrsunfällen ist, denn bisher gibt es in diesem Bereich nur Schätzungen, aber keine konkreten Zahlen. Außerdem soll festgestellt werden, inwieweit es Schäden durch verschleppte Versicherungsleistungen gibt. „Wir glauben, dass wir auf Dauer eine Win-Win-Situation schaffen können. Und zwar dadurch, dass wir das Geld, das volkswirtschaftlich durch Unfälle und die Beeinträchtigung der Opfer verloren geht, durch eine schnellere und effizientere Unterstützung der Opfer wieder ausgleichen können. Wenn Opfer sich schneller erholen können, würde das allen helfen – und nicht zuletzt die Kosten reduzieren“, erklärt Schlanstein. 

Unfallopfer brauchen mehr als Erste Hilfe

Die VOD appelliert: Es müsste eine Verkehrsunfallstatistik geben, die nicht nur jährlich aktualisiert, sondern über Jahrzehnte kontinuierlich weitergeführt wird. In der jeder Mensch, der im Straßenverkehr verletzt oder traumatisiert wurde, erst dann aus dem offiziellen Zahlenwerk fällt, wenn alle Wunden verheilt und keine körperlichen und psychischen Schäden mehr feststellbar sind. Die Bedeutung der Verkehrsunfälle und ihrer Folgen für die Opfer und für die Gesellschaft würde mit dieser immensen Zahl noch spürbarer. Und es würde deutlicher werden, dass die gesellschaftliche Verantwortung für die Opfer nicht aufhört, wenn ihre Unfälle offiziell „abgehakt“ sind. Ein Unfall kann das Leben verändern. Entgegen der weitläufigen Meinung geht es für Opfer nicht nur um medizinische Versorgung bei Verletzungen. Denn Opfer von Verkehrsunfällen sind nicht nur all jene Menschen, die bei einem Unfall körperliche und psychische Schäden erlitten haben („Primäropfer“). Auch Zeugen und Angehörige, Ersthelfer oder Unfallverursacher können Opfer sein („Sekundäropfer“). Diese haben zum Teil keine blutenden Wunden, die nach außen hin sichtbar sind. Trotzdem können sie durch die sie belastenden Erlebnisse massiv und prägend beeinträchtigt werden. Leider ist in Deutschland die nötige Inanspruchnahme zeitnah erforderlicher Hilfeleistungen für Verkehrsunfallopfer häufig mit erheblichen rechtlichen und praktischen Schwierigkeiten verbunden. Denn Therapieplätze sind knapp, zumindest bei Kassen-Therapeuten. Verkehrsunfallopfer, die nicht in den Genuss einer privatärztlichen Psychotherapie oder in den privaten Schutz einer gesetzlichen Unfallversicherung – insbesondere für Unfälle am Arbeitsplatz und auf dem Weg von und zur Arbeit – fallen, benötigen deshalb in der Regel einen rechtlichen Beistand, um psychotherapeutische Hilfen zu erhalten. „Der Rechtsbeistand sollte deshalb nicht nur im Verkehrsrecht, sondern insbesondere im Sozialrecht versierte Kenntnisse aufweisen, um effektive Unterstützung gewähren zu können und weitere bzw. sich verstärkende psychische Unfallschäden für das Opfer, wie etwa durch ein Verschleppen nötiger Behandlungsleistungen seitens der Versicherer, zu vermeiden“, erklärt Schlanstein. „Wir glauben, dass wir auf Dauer eine Win-Win-Situation schaffen können. Und zwar dadurch, dass wir das Geld, das volkswirtschaftlich durch Unfälle und die Beeinträchtigung der Opfer verloren geht, durch eine schnellere und effizientere Unterstützung der Opfer wieder ausgleichen können. Wenn Opfer sich schneller erholen können, würde das allen helfen – und nicht zuletzt die Kosten reduzieren.“

„Vision Zero“ vorantreiben

Damit es gar nicht erst zu Verkehrsunfällen kommt, macht sich die Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland auch für die Umsetzung der so genannten „Vision Zero“ stark. Das Ziel von Vision Zero: Es soll im Straßenverkehr möglichst keine Toten und Schwerstverletzten mehr geben. Der Grundgedanke ist, dass Menschen von Natur aus Fehler machen. Deshalb sollten Straßen möglichst fehlerverzeihend angelegt werden. „Rund 95 Prozent der Verkehrsunfälle resultieren aus menschlichen Fehlern. Deshalb muss der Mensch so gut es geht unterstützt werden, indem Straßen möglichst systemisch angelegt werden, das heißt, sie müssen selbsterklärend und verkehrstechnisch so eingerichtet sein, dass sie eine größere Sicherheit zugrunde legen“, fordert Peter Schlanstein. Besonders Landstraßen seien wenig fehlerverzeihend gebaut. „Gerade in diesem Bereich müsste man überlegen, mit Tempolimits (z. B. „Tempo 80“) zu arbeiten, aber auch weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit treffen“, so der Verkehrsexperte.

Auf der Internetpräsenz der Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland gibt es weitere Informationen zu den aktuellen Aktivitäten des VOD, wie z. B. das neue Kompendium „Verkehrsunfälle und Unfallopfer“, die Präsentationen des jüngsten Deutschen Verkehrsexpertentags 2022 unter dem Titel „Die Rechte von Unfallopfern stärken“ sowie den aktuellen Jahresbericht 2021.

Bei der Jubiläumsveranstaltung am 17. Juni 2022 mit etwa 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern standen nicht die Taten der VOD im Vordergrund, sondern das Leid und die Not von Verkehrsunfallopfern. Stellvertretend für alle wurde in einem ergreifenden Video die reale Geschichte einer jungen Frau erzählt: vom Unfall als Radfahrerin mit einem abbiegenden Lkw über die Notfallrettung und die Versorgung in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen bis zum jahrelangen Kampf mit einer Versicherung. Der Film ist hier abrufbar.

KF (14.11.2022)

 

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